- K 119
- 1. Werden gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätze durch Konjunktionen wie „und“ oder „oder“ verbunden, so setzt man kein Komma <§ 72 (1)>.► Nimm das Geld oder lass es bleiben.► Wir können zu Fuß gehen oder wir können die Straßenbahn nehmen.► Seien Sie bitte so nett und geben Sie mir das Buch.► Sie machten es sich bequem, die Kerzen wurden angezündet und der Gastgeber versorgte sie mit Getränken.2. Ein Komma kann jedoch zwischen selbstständigen Sätzen gesetzt werden, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen <§ 73>.► Entweder ich sage es ihm[,] oder du sagst es ihm selbst.► Er schimpfte auf die Regierung[,] und sein Publikum applaudierte.3. Das schließende Komma eines vorangehenden Einschubs oder Nebensatzes o. Ä. bleibt generell erhalten <§ 72 E1>. (Vgl. auch ↑K 121.)► Entweder ich sage es ihm, und zwar heute noch, oder du sagst es ihm morgen selbst.► Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten, und verbleiben mit freundlichen Grüßen ...
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.