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- Apostroph bei Namen1. Der Apostroph steht zur Kennzeichnung des Genitivs (Wesfalls) von Namen, die auf s, ss, ß, tz, z, x enden und keinen Artikel o. Ä. bei sich haben <§ 96 (1)>.► Hans Sachs' Gedichte, Le Mans' Umgebung, Grass' Blechtrommel, Voß' Übersetzung, Ringelnatz' Gedichte, Marx' Philosophie, das Leben Johannes' des Täufers(aber: die Gedichte des Hans Sachs, das Leben des Johannes)Nicht als Auslassungszeichen, sondern in Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens wird der Apostroph gelegentlich in folgenden Fällen gebraucht:a) Vor der Adjektivendung -sch.► die Grimm'schen Märchen (neben: die grimmschen Märchen)► der Ohm'sche Widerstand (neben: der ohmsche Widerstand)b) Vor dem Genitiv-s <§ 97E>.► Andrea's Blumenecke (zur Unterscheidung vom männlichen Vornamen Andreas)► Willi's WürstchenbudeNormalerweise wird vor einem Genitiv-s kein Apostroph gesetzt. Das gilt auch für Genitiv-s und Plural-s bei Initialwörtern und Abkürzungen.► Brechts Dramen► Hamburgs Reedereien► des Lkws, die GmbHs, B.s Dramen,► des Bds.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.