K 46

K 46
1. Ausrufe- oder Fragezeichen, die zu einem eingeschobenen Zusatz oder Nachtrag gehören, stehen unmittelbar hinter diesem, also vor dem zweiten Gedankenstrich. Zum umschließenden Text gehörende Satzzeichen dürfen nicht weggelassen werden <§ 85>.
Unsere kleine Absprache – Sie erinnern sich noch? – sollte besser unter uns bleiben.
Sie verschweigt – leider! -, wen sie mit ihrem Vorwurf gemeint hat.
2. Es steht jedoch kein Punkt vor dem zweiten Gedankenstrich, auch wenn es sich bei dem Einschub um einen vollständigen Satz handelt.
Verächtlich sagte er – er wandte kaum den Kopf dabei -: „Das ist eine Fälschung.“
Endet der eingeschobene Teil mit einem Nebensatz, steht kein Komma vor dem schließenden Gedankenstrich.
Philipp verließ – im Gegensatz zu seinem Vater, der 40 weitere Reisen unternommen hatte – Spanien nicht mehr.

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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