- K 58
- Partizipien richten sich nach den zugrunde liegenden Verbindungen mit Verben. Hier ist jedoch neben der Getrenntschreibung auch die Zusammenschreibung zulässig. Dasselbe gilt für die entsprechenden Substantivierungen <§ 36 (2.1)>. Je nach dem Zusammenhang können Wortgruppen oder Zusammensetzungen vorliegen <§ 36 E3>.► teilnehmend (wegen: teilnehmen)► irregeleitet (wegen: irreleiten)► verloren gegangen oder verlorengegangen► Eisen verarbeitend oder eisenverarbeitend► Erdöl fördernd oder erdölfördernd► die allein Erziehenden oder die Alleinerziehenden► eine [großen] Gewinn bringende Investition► eine [äußerst] gewinnbringende Investition
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.