K 58

K 58
Partizipien richten sich nach den zugrunde liegenden Verbindungen mit Verben. Hier ist jedoch neben der Getrenntschreibung auch die Zusammenschreibung zulässig. Dasselbe gilt für die entsprechenden Substantivierungen <§ 36 (2.1)>. Je nach dem Zusammenhang können Wortgruppen oder Zusammensetzungen vorliegen <§ 36 E3>.
teilnehmend (wegen: teilnehmen)
irregeleitet (wegen: irreleiten)
verloren gegangen oder verlorengegangen
Eisen verarbeitend oder eisenverarbeitend
Erdöl fördernd oder erdölfördernd
die allein Erziehenden oder die Alleinerziehenden
eine [großen] Gewinn bringende Investition
eine [äußerst] gewinnbringende Investition

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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