- beförstern
- be|f`örs|tern(Forstw. nicht staatliche Waldungen durch Forstbeamte verwalten lassen)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
beförstern — be|fọ̈rs|tern 〈V. tr.; hat〉 durch Staatsforstbeamte verwalten (Privatwald) * * * be|fọ̈rs|tern <sw. V.; hat (Forstw.): nicht staatliche Waldungen durch staatliche Forstbeamte verwalten [lassen]: bisher hat die Forstaufsichtsbehörde den Wald… … Universal-Lexikon
beförstern — be|fọ̈rs|tern (Forstwirtschaft nicht staatliche Waldungen durch Forstbeamte verwalten lassen) … Die deutsche Rechtschreibung
Beförsterung — Be|fọ̈rs|te|rung 〈f. 20; unz.〉 das Beförstern * * * Be|fọ̈rs|te|rung, die; (Forstw.): das Beförstern: Bewirtschaftung des Staatswaldes, B. und Betreuung des Privatwaldes bleiben weiterhin im Arbeitsbereich des Forstmannes (MM 18. 9. 71, 10) … Universal-Lexikon