- befugt
- be|fugt;befugt sein
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
befugt — AdjPP std. stil. (16. Jh.) Stammwort. Wie das Abstraktum Befugnis gebildet zu einem nicht mehr üblichen Verb fnhd. sich bevūgen berechtigen (in Resten noch: was befugt dich dazu ?), vor allem niederdeutsch. Zu fügen und Fug, also eigentlich… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Befugt — Befugt, S. Befugen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
befugt — ↑kompetent … Das große Fremdwörterbuch
befugt — genehmigt; berechtigt; autorisiert * * * be|fugt [bə fu:kt]: in der Wendung zu etwas befugt sein: zu etwas berechtigt sein: er ist [nicht] befugt, dies zu tun. Syn.: autorisiert sein zu, das Recht haben zu, die Erlaubnis haben zu, die Genehmigung … Universal-Lexikon
befugt — be·fu̲gt Adj; (zu etwas) befugt sein (Admin) geschr; das Recht oder die Macht haben, etwas zu tun, meist weil man von einem Vorgesetzten / durch ein Gesetz dazu autorisiert worden ist: Ich bin nicht (dazu) befugt, Ihnen Auskunft zu geben … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
befugt — berechtigt, bevollmächtigt, ermächtigt, zuständig; (bildungsspr.): autorisiert; (bes. Rechtsspr.): kompetent. * * * befugt:⇨berechtigt … Das Wörterbuch der Synonyme
befugt — Befugnis, befugt ↑ fügen … Das Herkunftswörterbuch
befugt — be|fugt; befugt sein … Die deutsche Rechtschreibung
befugen — ermächtigen; berechtigen; mandatieren (veraltet); bevollmächtigen; legitimieren; autorisieren * * * be|fu|gen 〈V. tr.; hat〉 ermächtigen, berechtigen ● 〈meist in der Wendung〉 befugt sein zu etwas; zu einer Auskunft bin ich nicht befugt; ich bin… … Universal-Lexikon
Befugen — Befugen, verb. reg. act. Fug, d.i. Recht, Gewalt zu etwas ertheilen. Ich befuge dich hiermit dazu. Wer hat dich dazu befugt? Am häufigsten ist das Participium befugt als ein Bey und Nebenwort üblich. 1) Fug, d.i. Recht zu etwas habend. Er war… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Disziplinarvorschriften — (mesures disciplinaires; disposizioni disciplinari) sind die Vorschriften, die die aus dem Amts oder Dienstverhältnis entspringende Strafgewalt des Staates oder anderer Körperschaften und Gesellschaften gegenüber ihren Untergebenen regeln. Die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens