Überbau

Überbau
1Über|bau,
der; -[e]s, Plur. -e und -ten (vorragender Oberbau, Schutzdach; Rechtsspr. Bau über die Grundstücksgrenze hinaus)
2Überbau
2Über|bau,
der; -[e]s, -e (nach Marx die auf den wirtschaftl. u. sozialen Grundlagen basierenden Anschauungen einer Gesellschaft u. die entsprechenden Institutionen)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Überbau — Überbau, 1) der obere Theil eines gewöhnlich in Fachwerk ausgeführten Gebäudes, in so fern er über einen unteren Theil hervorragt. Auf diese Art mit vortretenden Stockwerken gebaute Häuser waren sonst, bes. in Norddeutschland (Halberstadt,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Überbau — liegt vor, wenn der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze baut. Ist dies weder vorsätzlich noch grob fahrlässig geschehen, so muß der Nachbar den Ü. dulden, falls er nicht vor oder sofort nach der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Überbau — Überbau, nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. (§ 912) der Fall, daß der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut hat; der Nachbar hat den Ü. zu dulden, wenn dem Eigentümer nicht Vorsatz oder grobe… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Überbau — Struktur; Aufbau; Gerüst; Oberbau; Gliederung * * * Über|bau 〈m.; (e)s, ten〉 I 〈zählb.〉 1. die auf Pfeilern u. Fundamenten ruhenden Teile (einer Brücke); Ggs Basis (5) 2. über die Außenmauer vorspringender Teil (eines Gebäudes …   Universal-Lexikon

  • Überbau — Das Wort Überbau steht für: Überbau (Nachbarrecht) – im deutschen Nachbarrecht ein über die Grenze zum Nachbargrundstück hinaus ragendes Gebäude Basis und Überbau (Marxismus) – ein von Karl Marx geprägter Begriff der Philosophie ein Bauelement… …   Deutsch Wikipedia

  • Überbau und Basis — Basis Überbau Modell von Gesellschaftsformationen Das Begriffspaar Basis und Überbau dient im Marxismus zur Unterscheidung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage vom darauf aufbauenden und zurückwirkenden Staat einerseits und den herrschenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Überbau (Nachbarrecht) — Als Überbau bezeichnet man im deutschen Nachbarrecht ein Gebäude, das über die Grenze zum Nachbargrundstück hinaus ragt, gleichgültig, ob dies unter, auf oder über der Erde geschieht. Liegt ein Überbau gemäß § 912 Abs. 1 BGB vor, also wurde… …   Deutsch Wikipedia

  • Überbau, der — Der Ǘberbau, des es, plur. der aber ungewöhnlich ist, baue, 1. Der obere Theil eines Gebäudes, so fern er über den untern hervor raget; dergleichen in manchen Städten an alten Häusern noch angetroffen wird. 2. Ein Gebäude über ein anderes Ding;… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Überbau — Gebäude, das zum Teil auf dem Nachbargrundstück steht. Rechtliche Regelung: ⇡ Nachbarrecht …   Lexikon der Economics

  • Überbau — 1Über|bau, der; [e]s, Plural e und ten (vorragender Oberbau, Schutzdach; Rechtssprache Bau über die Grundstücksgrenze hinaus)   2Über|bau, der; [e]s, e (nach Marx die auf den wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen basierenden Anschauungen einer …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Basis und Überbau (Marxismus) — Basis Überbau Modell von Gesellschaftsformationen Das Begriffspaar Basis und Überbau dient im Marxismus zur Unterscheidung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage vom darauf aufbauenden und zurückwirkenden Staat einerseits und den herrschenden… …   Deutsch Wikipedia

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