- Unbilligkeit
- `Un|bil|lig|keit(geh.)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Unbilligkeit, die — Die Unbilligkeit, plur. die en. 1) Die Eigenschaft, da ein Ding oder eine Handlung unbillig ist, ingleichen die Fertigkeit, den unvollkommenen Rechten anderer zuwider zu handeln, ohne Plural. 2) Eine unbillige Handlung selbst; mit dem Plural … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Unbilligkeit — Ụn|bil|lig|keit, die; , en (Rechtsspr., sonst veraltend): 1. <o. Pl.> Eigenschaft, ↑ unbillig (a) zu sein. 2. etw., was ↑ unbillig (a) ist. * * * Ụn|bil|lig|keit … Universal-Lexikon
Unbilligkeit — Rechtsbegriff, von Bedeutung u.a. beim ⇡ Steuererlass, bei der ⇡ Stundung und bei der ⇡ Aussetzung der Vollziehung … Lexikon der Economics
Unbilligkeit — Ụn|bil|lig|keit (gehoben) … Die deutsche Rechtschreibung
Unbilligkeit — Vnbilligkeit reche mit gedult. – Henisch, 1410, 59 … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Offenbare Unbilligkeit — Offenbare Unbilligkeit, s. Manifesta iniquitas und Arbitrator … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Steuererlass — ⇡ Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. 1. Allgemein: Entsprechend dem Grundsatz der ⇡ Gesetzmäßigkeit der Verwaltung müssen entstandene Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (fristgerecht, d.h. bei Fälligkeit) eingezogen… … Lexikon der Economics
Billigkeitserlass — Der Billigkeitserlass ist eine Ausprägung des Prinzips der Billigkeit im Steuerrecht. Es handelt sich um einen Steuererlass, bei dem die Finanzbehörden nach § 227 AO auf die Durchsetzung einer festgesetzten Steuerschuld verzichten können und… … Deutsch Wikipedia
Leistungsbestimmungsrecht — Das Leistungsbestimmungsrecht ist ein Rechtsbegriff des deutschen Schuldrechts. Es bezeichnet das Recht, den genauen Leistungsinhalt für eine vertragliche Leistung zu bestimmen, die nicht bereits im Vertrag selbst festgelegt ist. Das… … Deutsch Wikipedia
Vollstreckungsaufschub — 1. Tatbestand: Die Vollstreckungsbehörde kann die Vollstreckung einstweilen einstellen oder beschränken oder eine Vollstreckungsmaßnahme (⇡ Vollstreckungsverfahren) aufheben, wenn die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist (§ 258 AO). Die… … Lexikon der Economics
Jerusalem (Mendelssohn) — Title page of the first edition (Berlin: Friedrich Maurer, 1783) … Wikipedia