Unbilligkeit

Unbilligkeit
`Un|bil|lig|keit
(geh.)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Unbilligkeit, die — Die Unbilligkeit, plur. die en. 1) Die Eigenschaft, da ein Ding oder eine Handlung unbillig ist, ingleichen die Fertigkeit, den unvollkommenen Rechten anderer zuwider zu handeln, ohne Plural. 2) Eine unbillige Handlung selbst; mit dem Plural …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Unbilligkeit — Ụn|bil|lig|keit, die; , en (Rechtsspr., sonst veraltend): 1. <o. Pl.> Eigenschaft, ↑ unbillig (a) zu sein. 2. etw., was ↑ unbillig (a) ist. * * * Ụn|bil|lig|keit …   Universal-Lexikon

  • Unbilligkeit — Rechtsbegriff, von Bedeutung u.a. beim ⇡ Steuererlass, bei der ⇡ Stundung und bei der ⇡ Aussetzung der Vollziehung …   Lexikon der Economics

  • Unbilligkeit — Ụn|bil|lig|keit (gehoben) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Unbilligkeit — Vnbilligkeit reche mit gedult. – Henisch, 1410, 59 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Offenbare Unbilligkeit — Offenbare Unbilligkeit, s. Manifesta iniquitas und Arbitrator …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Steuererlass — ⇡ Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. 1. Allgemein: Entsprechend dem Grundsatz der ⇡ Gesetzmäßigkeit der Verwaltung müssen entstandene Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (fristgerecht, d.h. bei Fälligkeit) eingezogen… …   Lexikon der Economics

  • Billigkeitserlass — Der Billigkeitserlass ist eine Ausprägung des Prinzips der Billigkeit im Steuerrecht. Es handelt sich um einen Steuererlass, bei dem die Finanzbehörden nach § 227 AO auf die Durchsetzung einer festgesetzten Steuerschuld verzichten können und… …   Deutsch Wikipedia

  • Leistungsbestimmungsrecht — Das Leistungsbestimmungsrecht ist ein Rechtsbegriff des deutschen Schuldrechts. Es bezeichnet das Recht, den genauen Leistungsinhalt für eine vertragliche Leistung zu bestimmen, die nicht bereits im Vertrag selbst festgelegt ist. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsaufschub — 1. Tatbestand: Die Vollstreckungsbehörde kann die Vollstreckung einstweilen einstellen oder beschränken oder eine Vollstreckungsmaßnahme (⇡ Vollstreckungsverfahren) aufheben, wenn die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist (§ 258 AO). Die… …   Lexikon der Economics

  • Jerusalem (Mendelssohn) — Title page of the first edition (Berlin: Friedrich Maurer, 1783) …   Wikipedia

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