bekannt machen, bekanntmachen

bekannt machen, bekanntmachen
♥Ď♥be|k`annt ma|chen, be|k`annt|ma|chen
vgl. bekannt

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • bekannt machen — bekannt: Das heutige Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. von mhd. bekennen »‹er›kennen« (↑ bekennen). In der jungen Wendung »mit jemandem bekannt sein« ist die gegenseitige Kenntnis zweier Personen voneinander gemeint, danach die Vertrautheit.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • bekannt machen — ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden …   Universal-Lexikon

  • bekanntmachen — bekannt: Das heutige Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. von mhd. bekennen »‹er›kennen« (↑ bekennen). In der jungen Wendung »mit jemandem bekannt sein« ist die gegenseitige Kenntnis zweier Personen voneinander gemeint, danach die Vertrautheit.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • bekannt — bekannt: Das heutige Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. von mhd. bekennen »‹er›kennen« (↑ bekennen). In der jungen Wendung »mit jemandem bekannt sein« ist die gegenseitige Kenntnis zweier Personen voneinander gemeint, danach die Vertrautheit.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • bekannt geben — bekannt: Das heutige Adjektiv ist eigentlich das 2. Part. von mhd. bekennen »‹er›kennen« (↑ bekennen). In der jungen Wendung »mit jemandem bekannt sein« ist die gegenseitige Kenntnis zweier Personen voneinander gemeint, danach die Vertrautheit.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • bekannt — prestigeträchtig; von Rang und Namen (umgangssprachlich); prestigevoll; reputabel; prominent; berühmt; namhaft; traut; vertraut; familiär; …   Universal-Lexikon

  • bekanntmachen — bekannt machen …   Deutsche Rechtschreibung Änderungen

  • bekanntmachen — bekannt machen …   Wörterbuch Veränderungen in der deutschen Rechtschreibung

  • bekanntmachen — vertraut machen; einweisen; einführen; hinführen; ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); kundgeben; …   Universal-Lexikon

  • bekannt — • be|kạnnt Getrennt und Zusammenschreibung: – bekannt sein; sie ist mit ihm gut bekannt gewesen; alle uns damals D✓bekannt gewesenen oder bekanntgewesenen Umstände – D✓bekannt geben oder bekanntgeben; die Verfügung wurde D✓bekannt gegeben oder… …   Die deutsche Rechtschreibung

  • bekannt geben — hinausposaunen (umgangssprachlich); publik machen; zu verstehen geben; mitteilen; benennen; verlautbaren; nennen; zur Kenntnis bringen; titulieren; kundtun; kundgeben; …   Universal-Lexikon

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