- Versammlungsrecht
- Ver|s`amm|lungs|recht,das; -[e]s
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Versammlungsrecht — Versammlungsrecht, s. Verein … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Versammlungsrecht — Versammlungsrecht, das seit 1848 in Deutschland grundsätzlich bestehende Recht, zum Zwecke der Verhandlung bestimmter Angelegenheiten in öffentlichen wie in solche Versammlungen, welche nur bestimmten Personen zugänglich sind, zusammenzutreten.… … Kleines Konversations-Lexikon
Versammlungsrecht — Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird unter anderem durch Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes, Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 22 der Schweizer … Deutsch Wikipedia
Versammlungsrecht — Ver|sạmm|lungs|recht, das: Versammlungsfreiheit. * * * Ver|sạmm|lungs|recht, das <o. Pl.>: Versammlungsfreiheit … Universal-Lexikon
Versammlungsrecht — Ver|sạmm|lungs|recht … Die deutsche Rechtschreibung
E.V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
E. V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Eingetragener Verein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Trägerverein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia
Vereinsbaum — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… … Deutsch Wikipedia