- bemüßigen
- be|mü|ßi|gen(geh. für sich einer Sache bedienen)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Bemüßigen — Bemüßigen, verb. reg. act. welches am häufigsten in Oberdeutschland und den Hochdeutschen Kanzelleyen üblich ist, nöthigen, zwingen, doch mit einiger Milderung des unangenehmen Nebenbegriffes. Ich würde es nicht gethan haben, wenn mich nicht… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
bemüßigen — be|mü|ßi|gen 〈V. tr.; hat; veraltet〉 veranlassen, nötigen (etwas zu tun) * * * be|mü|ßi|gen, sich <sw. V.; hat [zu ↑ müßig] (geh., selten): sich einer Sache (eigentlich unnötigerweise) bedienen: ☆ sich bemüßigt sehen/fühlen/finden (geh., oft… … Universal-Lexikon
bemüßigen — be|mü|ßi|gen (gehoben für sich einer Sache bedienen) … Die deutsche Rechtschreibung
gemüßigt — ge|mü|ßigt 〈Adv.; selten〉 bemüßigt * * * ge|mü|ßigt (veraltet): in der Wendung sich g. sehen/fühlen/finden (vgl. bemüßigen). * * * ge|mü|ßigt (veraltet): in der Wendung sich g. sehen/fühlen/finden (↑bemüßigen) … Universal-Lexikon
Müßigen (2) — 2. Müßigen, verb. reg. act. welches gleichfalls nur im Oberdeutschen und den Kanzelleyen üblich ist, wo es für zwingen gebraucht wird. Sich zu etwas gemüßiget finden. Unser gegenwärtiges höchst gemüßigtes Verfahren, wozu wir uns gar sehr… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart