Zielkauf

Zielkauf
Ziel|kauf
(Wirtsch.)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Zielkauf — Zielkauf, s.u. Staatspapiere S. 636 …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zielkauf — Zielkauf, s. Zeitkauf …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zielkauf — Zielkauf, s.v.w. Kauf (s.d.) auf Ziel; auch s.v.w. Lieferungsgeschäft (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zielkauf — Ziel|kauf 〈m. 1u〉 1. Kauf, bei dem ein Zahlungsziel gewährt wird 2. 〈Börse〉 Kauf, bei dem die Abnahme u. Bezahlung der Ware für einen bestimmten Zeitpunkt vereinbart wird * * * Zielkauf,   Kauf, bei dem die Rechnung erst nach Lieferung der Ware… …   Universal-Lexikon

  • Zielkauf — Kauf auf Ziel. 1. Allgemein: Kauf, bei dem ein ⇡ Zahlungsziel gewährt wird. 2. Termingeschäft: Der auf Abnahme zu einem bestimmten Termin, meist medio oder ultimo, abgeschlossene Kauf von Wertpapieren oder Waren (⇡ Termingeschäft) …   Lexikon der Economics

  • Zielkauf — Ziel|kauf (Wirtschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kauf auf Ziel — ⇡ Zielkauf …   Lexikon der Economics

  • Zahlungsziel — Das Zahlungsziel ist eine vom allgemeinen Kaufvertragsrecht abweichende Zahlungsbedingung, durch die der Lieferant seinem Abnehmer beim Abschluss eines Kaufvertrages eine bestimmte Frist für die Bezahlung einräumt. (Zeitspanne zwischen Lieferung… …   Deutsch Wikipedia

  • Stock Picking — Mit Stock Picking (zu deutsch auch Zielkauf) wird das Investieren in einzelne Aktien bezeichnet. Durch gezieltes Investieren in Aktien einer bestimmten Gesellschaft, eines bestimmten Marktes oder Sektors wird eine überdurchschnittliche Rendite… …   Deutsch Wikipedia

  • Zahlungsbedingung — Als Zahlungsbedingungen (auch Zahlungskonditionen oder Zahlungsmodalitäten, engl. terms of payment) werden die Bedingungen bezeichnet, mit denen eine Rechnung zu begleichen ist. Sie sind Bestandteil des dazu gehörenden Kaufvertrages und werden je …   Deutsch Wikipedia

  • Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

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