- zu
- ∙ zu◊◊◊Präposition mit Dativ:► zu dem Garten; zum Bahnhof► zu zwei[e]n, zu zweit► vier zu eins (4 : 1)◊◊◊Zusammen- oder Getrenntschreibung:► zuäußerst; zuoberst; zutiefst; zuunterst► ♥Ď♥zugrunde od. zu Grunde gehen► ♥Ď♥zugunsten od. zu Gunsten► ♥Ď♥zu Haus[e] (österr., schweiz. auch zuhause) sein► ♥Ď♥zulasten od. zu Lasten► jmdm. etw. ♥Ď♥zuleide od. zu Leide tun► zuletzt, aber zu guter Letzt► mir ist fröhlich ♥Ď♥zumute od. zu Mute► sich etwas ♥Ď♥zunutze od. zu Nutze machen► mit etwas ♥Ď♥zurande od. zu Rande kommen► jmdn. ♥Ď♥zurate od. zu Rate ziehen► ♥Ď♥zuschanden od. zu Schanden werden► sich etw. ♥Ď♥zuschulden od. zu Schulden kommen lassen► ♥Ď♥zuseiten (vgl.zud.) od. zu Seiten► ♥Ď♥zustande od. zu Stande kommen► ♥Ď♥zutage od. zu Tage fördern, treten► ♥Ď♥zuungunsten od. zu Ungunsten► ♥Ď♥zuwege od. zu Wege bringen► ♥Ď♥zuzeiten (bisweilen), aber zu Großmutters Zeiten, zu Zeiten Goethes► zu Berge stehen► jmdm. zu Dank verpflichtet sein; zu herzlichstem Dank verpflichtet► sich etwas zu eigen machen► zu Ende gehen► zu Herzen gehen► jmdm. zu Ohren kommen► zu Recht bestehen► zu Werke gehen► zu Willen sein► zum (zu dem; vgl. zum)► zur (zu der; vgl. zur)► sie sind der Stadt zu (= stadtwärts) gegangen◊◊◊Großschreibung als erster Bestandteil eines Gebäudenamens:► ↑K 150: Zum Löwen (Gasthaus), Zur Alten Post (Gasthaus), das Gasthaus [mit dem Namen] »Zum Löwen«, »Zur Alten Post«, aber das »Gasthaus zum Löwen«◊◊◊Groß- oder Kleinschreibung bei Familiennamen:► Familie Zur Nieden, auch Familie zur Nieden◊◊◊Konjunktion:► er bat ihn[,] zu helfen► die zu versichernde Angestellte, aber die zu Versichernde, entsprechend: der aufzunehmende Fremde, der Aufzunehmende◊◊◊Adverb:► zu viel, zu wenig, zu weit, zu spät► zu sein (ugs. für geschlossen sein); alle Läden sind zu gewesen◊◊◊»zu« als »Vorwort« des Verbs: der Hund ist mir zugelaufen, der Vogel ist mir zugeflogen◊◊◊
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.