- Zubuße
- Zu|bu|ße(veraltet für Geldzuschuss)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Zubuße — Zubuße, 1) Geld zu Bestreitung von Unkosten, welche man nicht haben sollte od. nicht erwartet; 2) der Beitrag, welchen die Gewerken zu Unterhaltung eines Berggebäudes bezahlen müssen, bei welchem die Ausbeute den Aufwand nicht deckt; daher heißt… … Pierer's Universal-Lexikon
Zubuße — Zubuße, s. Bergrecht, S. 682 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zubuße — Zubuße,die:⇨Zulage(1) … Das Wörterbuch der Synonyme
Zubuße — Mit Zubuße bezeichnet man Beiträge, die der Anteilseigner (Gewerke) einer Bergrechtlichen Gewerkschaft an diese zur Erfüllung von Verbindlichkeiten zu entrichten hat. Im Gegensatz zum Aktionär musste ein Gewerke auch für die Verbindlichkeiten der … Deutsch Wikipedia
Zubuße, die — Die Zubuße, plur. doch nur von mehrern Summen oder Quantitäten, die n, der Beytrag zu Bestreitung der Kosten einer Unternehmung; ein nur noch im Bergbaue und ähnlichen Anstalten übliches Wort, wo es den Beytrag an den Kosten bedeutet, welchen die … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Zubuße — Zu|bu|ße 〈f. 19; veraltet〉 1. 〈urspr.〉 Anteil an Verlusten in Bergwerksunternehmen 2. 〈dann allg.〉 geldl. Zuschuss * * * Zu|bu|ße, die; , n [mhd. zuobuoʒ(e), urspr. Bergmannsspr., eigtl. = von den Gewerken (2) zu zahlender Zuschuss zum Betrieb… … Universal-Lexikon
Zubuße — Zu|bu|ße (veraltet für Zuschuss) … Die deutsche Rechtschreibung
Bergrecht — Bergrecht, der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche Rechtsregeln, durch die der Bergbau von den übrigen Bodennutzungen gesondert und eine wirtschaftliche Ausbeute der Bergwerke erst ermöglicht wird, haben… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Verlag — Verlag, ältere Bezeichnung für Kapital; im Bergrecht die zum Betrieb eines Bergwerks zu gebende und noch nicht wiedererstattete Zubuße. Verlagserstattung, die Zurückbezahlung des Verlags. Verlagszeche nennt man eine Zeche, die den erforderlich… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerke (Bergbau) — Ein Gewerke war ein Anteilseigner einer Bergrechtlichen Gewerkschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Rechtliche Stellung 3 Gewerkentag 4 Einzelnachweise … Deutsch Wikipedia
Retardat — Das Retardat ist ein bergrechtlicher Vorgang im frühen Bergbau. Dadurch war es möglich, einem Kuxinhaber seine Anteile von Amts wegen zu entziehen. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Verzögerung einer Leistung.[1]… … Deutsch Wikipedia