- zueignen
- zu|eig|nen(geh. für widmen; schenken); zugeeignet
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Zueignen — Zueignen, verb. regul. act. 1. Eigentlich, eigen machen, als ein Eigenthum in Besitz nehmen, oder geben, doch häufiger von dem nehmen, als geben. Sich etwas zueignen. Gefällt ihm nicht die Göttinn der Schönheit und Liebe, wenn sie von allen… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
zueignen — ↑dedizieren … Das große Fremdwörterbuch
zueignen — V. (Aufbaustufe) geh.: jmdm. sein Werk symbolisch zum Geschenk machen, um so seine Verbundenheit, Dankbarkeit o. Ä. auszudrücken, dedizieren Synonym: widmen Beispiel: Der Dichter hatte das Werk seiner Frau zugeeignet … Extremes Deutsch
zueignen — widmen; überlassen; zuwenden; spendieren; hingeben; überreichen; gewähren; überantworten; übergeben; beschenken; bescheren; schenke … Universal-Lexikon
zueignen — 1. bestimmen, vorsehen, widmen; (geh.): weihen, zudenken; (bildungsspr.): dedizieren. 2. als Geschenk überreichen, bescheren, geben, übergeben, [ver]schenken, zustecken; (österr.): beteilen; (schweiz.): vergaben; (geh.): bedenken mit, beglücken,… … Das Wörterbuch der Synonyme
zueignen — zu|eig|nen (gehoben für widmen; schenken); zugeeignet … Die deutsche Rechtschreibung
widmen — überlassen; zueignen; zuwenden; spendieren; hingeben; überreichen; gewähren; überantworten; übergeben; beschenken; bescheren; sch … Universal-Lexikon
dedizieren — de|di|zie|ren 〈V. tr.; hat; geh.〉 1. widmen, zueignen 2. schenken ● jmdm. ein Buch dedizieren [<lat. dedicare „weihen, widmen“] * * * de|di|zie|ren <sw. V.; hat [lat. dedicare, eigtl. = überliefernd kundgeben] (bildungsspr.): jmdm. zueignen … Universal-Lexikon
widmen — 1. (geh.): weihen, zueignen; (bildungsspr.): dedizieren. 2. einsetzen, gebrauchen, hingeben, in den Dienst stellen, verwenden; (geh.): weihen. sich widmen sich befassen, sich beschäftigen, beschäftigt sein, sich ergeben, sich hingeben, nachgehen … Das Wörterbuch der Synonyme
weihen — wei|hen [ vai̮ən]: 1. <tr.; hat nach einem bestimmten religiösen Zeremoniell segnen: einen Altar, Kerzen weihen; der Bischof weihte die neuen Glocken. Syn.: ↑ einsegnen, ↑ salben. Zus.: einweihen. 2. <tr.; hat (geh.) uneigennützig zur Gänze … Universal-Lexikon
Zueignung — Zu|eig|nung 〈f. 20; geh.〉 Widmung (in einem Buch) * * * Zu|eig|nung, die; , en: 1. das [Sich]zueignen. 2. Widmung. * * * Zu|eig|nung, die; , en: 1. das [Sich]zueignen. 2. Widmung … Universal-Lexikon