- Zwecksteuer
- Zw`eck|steu|er,die
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Zwecksteuer — Zwẹck|steu|er, die: a) Steuer, deren Aufkommen bestimmten Zwecken zugeführt wird; b) Steuer, mit der ein bestimmter, nicht im fiskalischen Bereich liegender Zweck verfolgt wird … Universal-Lexikon
Zwecksteuer — Zwẹck|steu|er, die … Die deutsche Rechtschreibung
Gemeindehaushalt — ist die Wirtschaft, welche die Gemeinde zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse führt, insbes. die Aufbringung und Verwaltung der für Deckung der Ausgaben erforderlichen Mittel (Gemeindefinanzen). Die Finanzgewalt der Gemeinden ist in den meisten… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hundesteuer — Hundesteuer, eine Aufwandsteuer, welche die Besitzer von Hunden trifft, z. T. auch sanitätspolizeilichen Charakter hat. Sie ist in einigen Ländern Staatssteuer, in andern Gemeindesteuer, in andern fließt sie z. T. in die Staats , z. T. in die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Theaterbillettsteuer — Theaterbillettsteuer, eine Aufwandsteuer auf den Theaterbesuch, in Frankreich als Zwecksteuer für Wohltätigkeitsanstalten von größern Städten im Betrag von 10 Proz. des Eintrittsgeldes erhoben; auch in Deutschland kommt sie z. B. in Köln vor … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Warenhaussteuer — Warenhaussteuer, eine Sondersteuer, mit der die Inhaber von Warenhäusern (s. d.) getroffen werden, teils weil ihre Leistungsfähigkeit mit den allgemeinen Steuern (insbes. der Gewerbesteuer) nicht genügend erfaßt wird, teils um dadurch das… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Steuerzweck — oberste Zweckbestimmung von Steuern, abhängig von der historischen Entwicklung der staatlichen Aktivität. 1. Rein fiskalischer Zweck im europäischen Mittelalter; erweiterte fiskalische Zwecksetzung durch die Merkantilisten: Ausbau der ⇡… … Lexikon der Economics