- blätterweise
- bl`ät|ter|wei|se,bl`att|wei|se
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
blätterweise — blạ̈t|ter|wei|se <Adv.>: blattweise. * * * blạ̈t|ter|wei|se <Adv.>: blattweise … Universal-Lexikon
blätterweise — blạ̈t|ter|wei|se, blạtt|wei|se … Die deutsche Rechtschreibung
Abblättern — Abblättern, 1) sich a., sich blätterweise von etwas lösen, bes. von Farben, die auf Kalkbewurf od. Holz gestrichen sind, dies thun bes. Öelfarben, wenn sie auf Gyps od. feuchte Mauern, u. Leimfarben, wenn sie auf alte Farben aufgetragen sind; 2)… … Pierer's Universal-Lexikon
Abschälen — Abschälen, verb. reg. act. der Schale berauben, als Schale absondern, schälen. Obst abschälen, abgeschälte Äpfel. Einen Baum abschälen. Die Rinde abschälen. Sich abschälen, als Schale, blätterweise abgehen; in den gemeinen Sprecharten abschelfern … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
blattweise — blạtt|wei|se 〈Adj.〉 in einzelnen Blättern, blätterweise * * * blạtt|wei|se <Adv.>: in einzelnen ↑ Blättern (1, 2), Blatt für Blatt: <mit Verbalsubstantiven auch attr.:> das b. Waschen des Salats. * * * blạtt|wei|se <Adv.>: in … Universal-Lexikon