- K 144
- 1. Ein Bindestrich steht bei Zusammensetzungen aus zwei geografischen Namen.► Berlin-Schöneberg, München-Schwabing, Hamburg-Altona, Leipzig-Grünau, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern2. Er wird auch gesetzt, wenn nur der zweite Bestandteil ein geografischer Name ist und die ganze Zusammensetzung keinen offiziellen Namen bildet <§ 46 (2), E2>.► Alt-Wien, Groß-London, Alt-Heidelberg(Bei behördlich festgelegten Schreibungen gibt es unterschiedliche Formen:Neuruppin, Groß Pankow, Klein-Auheim.)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.