Duplik

Duplik
Du|plik,
die; -, -en <franz.> (veraltend für Gegenantwort auf eine Replik)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Duplik — nennt man im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten, mit der er Tatsachen vorträgt, die die Replik des Klägers entkräften sollen. Sie ist die zweite Phase des Verteidigungsvorbringens des Beklagten. Die Duplik unterliegt den allgemeinen… …   Deutsch Wikipedia

  • Duplīk — (v. lat.), 1) Antwort des Beklagten auf die Gegenantwort des Klägers (Replik); durch sie sollen die Anführungen in der Antwort auf die Klage wider die Replik gerechtfertigt, das Unvollständige in der Einlassung auf die Klage verbessert u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Duplīk — (neulat.), s. Einwendung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Duplik — (vom lat. duplex), in der Rechtssprache die Antwort des Beklagten auf die Replik des Klägers; ferner überhaupt s.v.w. zweite Rechtfertigungsschrift eines (z.B. literarisch) Angegriffenen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Duplik — Duplik, im Prozeß 2. Antwort des Beklagten als Entgegnung auf die Replik des Klägers. In der Regel sind mit der D. die Parteivorträge geschlossen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Duplik — Du|plik 〈f. 20〉 Antwort, Gegenantwort auf eine Replik [zu lat. duplicare „verdoppeln“] * * * Duplik   [französisch] die, / en, Zweitantwort, im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers.   * * * Du|plik, die; , en… …   Universal-Lexikon

  • Duplīk, die — Die Duplīk, plur. die en, aus dem Latein. Duplica, in den Gerichten, eine Schrift, welche zur Ablehnung oder Widerlegung der Replik eingebracht wird. Daher Dupliciren, auf die Replik antworten …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Duplik — Gensvar …   Danske encyklopædi

  • Duplik — Du|plik 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Antwort, Gegenantwort auf eine Replik [Etym.: <lat. duplicare »verdoppeln«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Duplik — Du|plik die; , en <aus gleichbed. fr. duplique; vgl. ↑Duplikat> (veraltet) Gegenerklärung des Beklagten auf eine ↑Replik (1 b; Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • duplik — du|plik sb., ken, ker, kerne (svar i retssag) …   Dansk ordbog

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