- ehelich
- ehe|lich;eheliches Güterrecht
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Ehelich — Ehelich, adj. et adv. welches von Ehe in der heutigen Bedeutung abstammet. Der eheliche Stand, der Ehestand. Eheliche Kinder, welche aus rechtmäßiger Ehe geboren sind. Ehelich werden, in dem feyerlichen Kanzelstyl, sich verheirathen. Es ist nicht … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
ehelich — Adj. (Aufbaustufe) die Ehe betreffend Beispiel: Das Kind ist ehelich geboren. Kollokation: eheliche Treue … Extremes Deutsch
Ehelich — Ehelich, 1) die Ehe betreffend; so Eheliche Pflicht (Ehelicher Beischlaf, Eheliche Beiwohnung, Eheschuld), s.u. Ehe I. C); 2) in der Ehe geboren; so Eheliche Kinder, Kinder in rechtmäßiger Ehe erzeugt u. geboren … Pierer's Universal-Lexikon
ehelich — ehelich:nichte.:⇨unehelich;nichtehelicheGemeinschaft:⇨Ehe(2);dieehelichenPflichtenerfüllen:⇨koitieren … Das Wörterbuch der Synonyme
ehelich — ↑legitim … Das große Fremdwörterbuch
Ehelich — werden ist ein artzney für Hurerey. – Petri, II, 159 … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Ehelich — Als unehelich oder illegitim galt allgemein ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Zeugung nicht miteinander verheiratet waren, als außerehelich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, vorehelich besagt, dass das Kind vor der Eheschließung… … Deutsch Wikipedia
ehelich — hochzeitlich * * * ehe|lich [ e:əlɪç] <Adj.>: 1. auf die Ehe bezogen: die ehelichen Rechte und Pflichten. 2. aus gesetzlicher Ehe stammend /Ggs. nicht ehelich/: sie hat drei eheliche Kinder; das Kind ist ehelich [geboren]. * * * ehe|lich… … Universal-Lexikon
ehelich — Ehe: Aus dem umfassenden Sinn »Recht, Gesetz« des westgerm. Wortes mhd. ē, ēwe, ahd., afries. ēwa, aengl. æ̅‹w› hat sich im Ahd. und Aengl. die Bed. »Ehe‹vertrag›« abgesondert, die eine der wichtigsten Institutionen des rechtlichen und… … Das Herkunftswörterbuch
ehelich — e̲·he·lich Adj; 1 als Kind verheirateter Eltern geboren ↔ unehelich <ein Kind> 2 nur attr, nicht adv; auf die Ehe bezogen <Rechte, Pflichten, die Gemeinschaft> || zu 1 E̲·he·lich·keit die; nur Sg … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
ehelich — ehe|lich ; eheliches Güterrecht … Die deutsche Rechtschreibung