- Ehrenrechte
- Eh|ren|rech|tePlur.; die bürgerlichen Ehrenrechte
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Ehrenrechte — Ehrenrechte, die durch den Vollgenuß der bürgerlichen Ehre bedingten Einzelbefugnisse, die der Mensch als Person und als Staatsbürger im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen kann. Der Verlust dieser bürgerlichen E. tritt teils als Rechtswirkung… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ehrenrechte — Ehrenrechte, bürgerliche, eine Summe von Befugnissen und rechtlichen Eigenschaften, die die Ehre als Staatsbürger, die sog. bürgerliche Ehre, zum Ausdruck bringen und heute nur durch Strafurteile für immer oder auf bestimmte Zeit verloren oder… … Kleines Konversations-Lexikon
Ehrenrechte — Als bürgerliche Ehrenrechte werden die Rechte bezeichnet, die einem Staatsbürger aufgrund seiner Staatsbürgerschaft zustehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind dies mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) … Deutsch Wikipedia
Ehrenrechte — E̲h·ren·rech·te die; Pl; meist in bürgerliche Ehrenrechte Kollekt; bestimmte Rechte, die jeder Staatsbürger hat, wie z.B. das Recht, wählen zu dürfen, oder das Recht, eine öffentliche Funktion auszuüben <jemandem die bürgerlichen Ehrenrechte… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Ehrenrechte — Eh|ren|rech|te 〈Pl.〉 1. bürgerliche Ehrenrechte Rechte des Staatsbürgers 2. Rechte aus u. bei öffentl. Wahlen, zur Besetzung öffentl. Ämter (Titel, Würden) sowie zur Tätigkeit als Vormund, Pfleger u. Ä. * * * Eh|ren|rech|te <Pl.>: in der… … Universal-Lexikon
Ehrenrechte — Eh|ren|rech|te Plural; die bürgerlichen Ehrenrechte … Die deutsche Rechtschreibung
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte — Der Ehrverlust oder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte war eine Nebenfolge im deutschen Strafrecht vor der Großen Strafrechtsreform 1969. Inhaltsverzeichnis 1 Vor der Großen Strafrechtsreform 2 Nach der Großen Strafrechtsreform 3 Literatur … Deutsch Wikipedia
bürgerliche Ehrenrechte — I bürgerliche Ehrenrechte, Ehrenrechte. II bürgerliche Ehrenrechte, alle Rechte, die einem Staatsbürger zustehen. Ihre Aberkennung (früher §§ 31 ff. StGB) ist seit dem 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25. 6. 1969 nicht mehr möglich. Wer jedoch… … Universal-Lexikon
Bürgerliche Ehrenrechte — Als bürgerliche Ehrenrechte werden die Rechte bezeichnet, die einem Staatsbürger aufgrund seiner Staatsbürgerschaft zustehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind dies mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) … Deutsch Wikipedia
Aberkennung der Ehrenrechte — Aberkennung der Ehrenrechte, s. Ehrenrechte … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bürgerliche Ehrenrechte — Bürgerliche Ehrenrechte, s. Ehrenrechte und Bürger, S. 620f … Meyers Großes Konversations-Lexikon