- ab
- ∙ `ab◊◊◊Adverb:► ab und an (von Zeit zu Zeit); von ... ab (ugs. für von ... an)► weil die Hütte weit ab sein soll; da die Hütte weit ab ist◊◊◊Präposition mit Dativ:► ab Bremen, ab [unserem] Werk; ab erstem März◊◊◊Bei Zeitangaben, Mengenangaben o. Ä. auch mit Akkusativ:► ab erstem oder ersten März, ab vierzehn Jahre[n], ab 50 Exemplare[n]
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.