- Akzept
- Ak|z`ept,das; -[e]s, -e <lat.> (Bankw. Annahmeerklärung des Bezogenen auf einem Wechsel; der akzeptierte Wechsel selbst)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Akzept — (lat., »angenommen«), die auf einen gezogenen Wechsel (Tratte) gebrachte Erklärung des Bezogenen (Trassaten), bez. auch des Notadressaten, daß er den in dem Wechsel enthaltenen Zahlungsauftrag annehme (»akzeptiere«). Der Bezogene wird dadurch als … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Akzépt — (lat., »angenommen«), die auf einem gezogenen Wechsel angebrachte Erklärung des Bezogenen (Akzeptanten) oder einer intervenierenden dritten Person (Ehrenakzeptant), daß er den Wechsel zur Verfallzeit einlösen wolle; dann dieser Wechsel selbst … Kleines Konversations-Lexikon
Akzept — Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an ihn oder einen Dritten (Begünstiger, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu… … Deutsch Wikipedia
Akzept — Accept Order * * * Ak|zẹpt 〈n. 11〉 1. durch Unterschrift angenommener Wechsel 2. schriftl. Annahmeerklärung auf dem Wechsel [<lat. acceptum „angenommen, erhalten“; zu accipere „annehmen“] * * * Ak|zẹpt, das; [e]s, e [lat. acceptum = das… … Universal-Lexikon
Akzept — Ak|zẹpt 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e〉 1. durch Unterschrift angenommener Wechsel 2. schriftl. Annahmeerklärung auf dem Wechsel; einen Wechsel mit Akzept versehen [Etym.: <lat. acceptus, Part. Perf. zu accipere »annehmen«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Akzept — 1. Annahme einer ⇡ Anweisung durch den zur Leistung an einen Dritten (Anweisungsempfänger) Angewiesenen. Sie bedarf der Schriftform (§ 784 II BGB). 2. Annahme eines ⇡ gezogenen Wechsels (Tratte) durch den ⇡ Bezogenen (Akzeptanten). a) Erst durch… … Lexikon der Economics
Akzept — Ak|zept das; [e]s, e <aus lat. acceptum »das Angenommene«, substantiviertes Part. Perf. (Neutrum) von accipere »annehmen«>: 1. Annahmeerklärung des Bezogenen (desjenigen, der den Wechsel bezahlen muss) auf einem Wechsel. 2. der akzeptierte… … Das große Fremdwörterbuch
Akzept — Ak|zẹpt, das; [e]s, e <lateinisch> (Bankwesen Annahmeerklärung des Bezogenen auf einem Wechsel; der akzeptierte Wechsel selbst) … Die deutsche Rechtschreibung
Blanko-Akzept — ⇡ Wechsel, der vor Eintrag aller wesentlichen Bestandteile akzeptiert wird. In der Praxis häufig, wenn z.B. der genaue Wechselbetrag noch nicht feststeht. B. A. sind insofern riskant, als der ⇡ Akzeptant auch für abredewidrig ausgefüllte Wechsel… … Lexikon der Economics
Dokumente gegen Akzept-Inkassi — Documents against Acceptance (D/A); Art des ⇡ Dokumenteninkassos, bei der dem Importeur die ⇡ Exportdokumente von der vorlegenden Inkassobank gegen Leistung des Akzepts auf einer vom Exporteur auf den Importeur gezogenen Nachsichttratte (selten… … Lexikon der Economics
Valuta-Akzept — der auf ausländische Währung lautende ⇡ Wechsel, in der Außenhandelsfinanzierung gebräuchlich … Lexikon der Economics