Akzessorietät

Akzessorietät
Ak|zes|so|ri|e|tät,
die; -, -en (Rechtsw. Abhängigkeit des Nebenrechtes von dem zugehörigen Hauptrecht)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Akzessorietät — Ak|zes|so|ri|e|tät 〈[ ri:e ] f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 1. Zugänglichkeit 2. Zulassbarkeit 3. 〈Rechtsw.〉 die Abhängigkeit des Nebenrechts von einem Hauptrecht [Etym.: → akzessorisch] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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  • Akzessorietät — Ak|zes|so|ri|e|tät [...ri̯e...] die; , en: 1. (ohne Plur.) a) Zugänglichkeit; b) Zulassbarkeit. 2. Abhängigkeit des Nebenrechtes von dem zugehörigen Hauptrecht (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Akzessorietät — Ak|zes|so|ri|e|tät, die; , en (Rechtswissenschaft Abhängigkeit des Nebenrechtes von dem zugehörigen Hauptrecht) …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Faustpfand — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

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  • Konnexes Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietbürgschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten… …   Deutsch Wikipedia

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