- abbedingen
- `ab|be|din|gen(Rechtsspr. außer Kraft setzen); abbedungen
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
abbedingen — ạb|be|din|gen <st. V.; hat (Rechtsspr.): durch Vertrag außer Kraft setzen: diese Vorschriften können nicht abbedungen werden. Dazu: Ạb|be|din|gung, die; , en. * * * ạb|be|din|gen <st. V.; hat (Rechtsspr.): durch Vertrag außer Kraft… … Universal-Lexikon
abbedingen — ạb|be|din|gen (Rechtssprache außer Kraft setzen); abbedungen … Die deutsche Rechtschreibung
Hausratversicherung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Sie bietet für das Inventar, also für Einrichtungs , Gebrauchs und… … Deutsch Wikipedia
Heimvertrag — Der Heimvertrag ist nach deutschem Recht ein Vertrag zwischen einem Unternehmer (Heimträger) und einem volljährigen Verbraucher (Heimbewohner), in dem sich der Unternehmer zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege oder… … Deutsch Wikipedia
Werkvertrag — Wẹrk|ver|trag 〈m. 1u〉 Vertrag zur Herstellung, Lieferung u. Vergütung eines bestimmten Werkes; →a. Dienstvertrag * * * Wẹrk|ver|trag, der (Rechtsspr.): Vertrag, durch den sich ein Partner zur Herstellung eines (versprochenen) ↑ Werks (3), einer … Universal-Lexikon