- fehlbelegen
- fehl|be|le|genvgl. fehlbesetzen
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
fehlbelegen — fehl|be|le|gen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.> (Amtsspr.): (eine Sozialwohnung) an eine nicht bedürftige Person vermieten. * * * fehl|be|le|gen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.> (Amtsspr.): (eine Sozialwohnung) an eine… … Universal-Lexikon
fehlbelegen — fehl|be|le|gen vgl. fehlbesetzen … Die deutsche Rechtschreibung
Fehlbelegung — Fehl|be|le|gung, die (Amtsspr.): das Fehlbelegen, Fehlbelegtsein einer Sozialwohnung. * * * Fehl|be|le|gung, die (Amtsspr.): das Fehlbelegen, Fehlbelegtsein einer Sozialwohnung: Einkommensgrenzen bei en (MM 24./25. 6. 89, 13) … Universal-Lexikon