fehlbelegen

fehlbelegen
fehl|be|le|gen
vgl. fehlbesetzen

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • fehlbelegen — fehl|be|le|gen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.> (Amtsspr.): (eine Sozialwohnung) an eine nicht bedürftige Person vermieten. * * * fehl|be|le|gen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.> (Amtsspr.): (eine Sozialwohnung) an eine… …   Universal-Lexikon

  • fehlbelegen — fehl|be|le|gen vgl. fehlbesetzen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fehlbelegung — Fehl|be|le|gung, die (Amtsspr.): das Fehlbelegen, Fehlbelegtsein einer Sozialwohnung. * * * Fehl|be|le|gung, die (Amtsspr.): das Fehlbelegen, Fehlbelegtsein einer Sozialwohnung: Einkommensgrenzen bei en (MM 24./25. 6. 89, 13) …   Universal-Lexikon

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