- Gegenzeuge
- Ge|gen|zeu|ge
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Gegenzeuge — Ge|gen|zeu|ge, der: 1. jmd., der das Gegenteil einer Aussage, Behauptung o. Ä. bezeugt: ich habe zwei n gegen die Behauptung, ich sei schuld an dem Unfall. 2. Zeuge der Gegenpartei in einem Prozess: die n wurden noch nicht vernommen. * * *… … Universal-Lexikon
Gegenzeuge — Ge|gen|zeu|ge … Die deutsche Rechtschreibung
Gegenzeugin — Ge|gen|zeu|gin, die: w. Form zu ↑ Gegenzeuge. * * * Ge|gen|zeu|gin, die: w. Form zu ↑Gegenzeuge … Universal-Lexikon