- i. A.
- ∙ i. A.= im Auftrag[e]◊◊◊Die Abkürzung wird im ersten Bestandteil kleingeschrieben (i. A.), wenn sie unmittelbar der Grußformel oder der Bezeichnung einer Behörde, Firma u. dgl. folgt, z. B.► Die Oberbürgermeisterini. A. Schmidt◊◊◊Die Abkürzung wird dagegen im ersten Bestandteil großgeschrieben (I. A.), wenn sie nach einem abgeschlossenen Text allein vor einer Unterschrift steht, z. B.► Ihre Unterlagen erhalten Sie mit gleicher Post zurück.I. A. Schmidt
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.