i. A.

i. A.
∙ i. A.
= im Auftrag[e]
◊◊◊
Die Abkürzung wird im ersten Bestandteil kleingeschrieben (i. A.), wenn sie unmittelbar der Grußformel oder der Bezeichnung einer Behörde, Firma u. dgl. folgt, z. B.
Die Oberbürgermeisterin
i. A. Schmidt
◊◊◊
Die Abkürzung wird dagegen im ersten Bestandteil großgeschrieben (I. A.), wenn sie nach einem abgeschlossenen Text allein vor einer Unterschrift steht, z. B.
Ihre Unterlagen erhalten Sie mit gleicher Post zurück.
I. A. Schmidt

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”