Indemnität

Indemnität
In|dem|ni|tät,
die; - (Straflosigkeit der Abgeordneten für Äußerungen im Parlament)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Indemnität — (lat. indemnātio, ōnis, f. = „die Schadloshaltung“) bezeichnet die Freistellung von strafrechtlicher (u. U. auch zivilrechtlicher) Verfolgung. Sie stellt ein Verfahrenshindernis im Strafprozess dar, während Immunität für Abgeordnete… …   Deutsch Wikipedia

  • Indemnität — (v. lat.), 1) Schadlosigkeit, Ersatz; 2) (Indemnity), Straflosigkeit; dieselbe wird in Großbritannien den Ministern, wenn diese aus Gründen des Staatswohls auf eigne Verantwortung etwas gethan haben, wozu gesetzlich es der Zustimmung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Indemnität — (lat.), soviel wie Straflosigkeit; im parlamentarischen Leben die Entbindung des Ministeriums von der Verantwortlichkeit für einen Staatsakt durch nachträglichezustimmung der Kammern. Die Indemnitätsbill (indemnity bill) spielt namentlich im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Indemnität — (lat.), Straflosigkeit; Indemnitätsbill (bill of indemnity), in England die Bill, welche die Minister für eigenmächtige, im Interesse des Landes vorgenommene Handlungen beim Parlament einbringen, und durch deren Annahme letzteres auf die Erhebung …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Indemnität — Indemnität, lat. deutsch, Schadloshaltung, Straflosigkeit; bill of indemnity, in England ein Parlamentsbeschluß, durch welchen das Ministerium für eine gesetzwidrige, aber für das Interesse des Staats nothwendige Handlung nachträglich als… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Indemnität — Schadloshaltung * * * In|dem|ni|tät 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 1. Straflosigkeit 2. nachträgl. Zustimmung der Volksvertretung für eine verfassungswidrige Maßnahme der Regierung [<lat. indemnitas „Schadlosigkeit“] * * * In|dem|ni|tät, die;… …   Universal-Lexikon

  • indemnitat — in|dem|ni|tat Mot Agut Nom femení …   Diccionari Català-Català

  • Indemnität — In|dem|ni|tät 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 1. Straffreiheit 2. nachträgl. Zustimmung der Volksvertretung zu einer verfassungswidrigen Maßnahme der Regierung [Etym.: <lat. indemnitas »Schadlosigkeit«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Indemnität — Nach Art. 46 I GG darf ein ⇡ Abgeordneter zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im ⇡ Bundestag oder einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages… …   Lexikon der Economics

  • Indemnität — In|dem|ni|tät die; unter Einfluss von engl. indemnity bzw. fr. indemnité aus spätlat. indemnitas, Gen. indemnitatis »Schadloshaltung«>: 1. nachträgliche Billigung eines Regierungsaktes, den das Parlament zuvor [als verfassungswidrig] abgelehnt …   Das große Fremdwörterbuch

  • Indemnität — In|dem|ni|tät, die; <lateinisch> (Straflosigkeit der Abgeordneten für Äußerungen im Parlament) …   Die deutsche Rechtschreibung

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