- Indemnität
- In|dem|ni|tät,die; - (Straflosigkeit der Abgeordneten für Äußerungen im Parlament)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Indemnität — (lat. indemnātio, ōnis, f. = „die Schadloshaltung“) bezeichnet die Freistellung von strafrechtlicher (u. U. auch zivilrechtlicher) Verfolgung. Sie stellt ein Verfahrenshindernis im Strafprozess dar, während Immunität für Abgeordnete… … Deutsch Wikipedia
Indemnität — (v. lat.), 1) Schadlosigkeit, Ersatz; 2) (Indemnity), Straflosigkeit; dieselbe wird in Großbritannien den Ministern, wenn diese aus Gründen des Staatswohls auf eigne Verantwortung etwas gethan haben, wozu gesetzlich es der Zustimmung des… … Pierer's Universal-Lexikon
Indemnität — (lat.), soviel wie Straflosigkeit; im parlamentarischen Leben die Entbindung des Ministeriums von der Verantwortlichkeit für einen Staatsakt durch nachträglichezustimmung der Kammern. Die Indemnitätsbill (indemnity bill) spielt namentlich im… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Indemnität — (lat.), Straflosigkeit; Indemnitätsbill (bill of indemnity), in England die Bill, welche die Minister für eigenmächtige, im Interesse des Landes vorgenommene Handlungen beim Parlament einbringen, und durch deren Annahme letzteres auf die Erhebung … Kleines Konversations-Lexikon
Indemnität — Indemnität, lat. deutsch, Schadloshaltung, Straflosigkeit; bill of indemnity, in England ein Parlamentsbeschluß, durch welchen das Ministerium für eine gesetzwidrige, aber für das Interesse des Staats nothwendige Handlung nachträglich als… … Herders Conversations-Lexikon
Indemnität — Schadloshaltung * * * In|dem|ni|tät 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 1. Straflosigkeit 2. nachträgl. Zustimmung der Volksvertretung für eine verfassungswidrige Maßnahme der Regierung [<lat. indemnitas „Schadlosigkeit“] * * * In|dem|ni|tät, die;… … Universal-Lexikon
indemnitat — in|dem|ni|tat Mot Agut Nom femení … Diccionari Català-Català
Indemnität — In|dem|ni|tät 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 1. Straffreiheit 2. nachträgl. Zustimmung der Volksvertretung zu einer verfassungswidrigen Maßnahme der Regierung [Etym.: <lat. indemnitas »Schadlosigkeit«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Indemnität — Nach Art. 46 I GG darf ein ⇡ Abgeordneter zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im ⇡ Bundestag oder einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages… … Lexikon der Economics
Indemnität — In|dem|ni|tät die; unter Einfluss von engl. indemnity bzw. fr. indemnité aus spätlat. indemnitas, Gen. indemnitatis »Schadloshaltung«>: 1. nachträgliche Billigung eines Regierungsaktes, den das Parlament zuvor [als verfassungswidrig] abgelehnt … Das große Fremdwörterbuch
Indemnität — In|dem|ni|tät, die; <lateinisch> (Straflosigkeit der Abgeordneten für Äußerungen im Parlament) … Die deutsche Rechtschreibung