- Anstiftung
- `An|stif|tung
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Anstiftung — und Anstifter sind Begriffe des Strafrechtes und der Strafrechtswissenschaft. Verschiedene Rechtssysteme haben dazu unterschiedliche Regelungen entwickelt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Anforderungen an die Haupttat 1.2 Anst … Deutsch Wikipedia
Anstiftung — Anstiftung, die vorsätzliche Bestimmung eines andern zu einer strafbaren Handlung, nur ausnahmsweise auch dann bestraft, wenn diese nicht begangen wurde. Die Strafe des Anstifters wird nach demjenigen Gesetz festgestellt, welches auf die Handlung … Kleines Konversations-Lexikon
Anstiftung — Ạn|stif|tung 〈f. 20〉 das Anstiften, vorsätzl. Verleitung * * * Ạn|stif|tung, die; , en: Verleitung, Verführung: A. zum Mord, zum Widerstand. * * * Anstiftung, vorsätzliche Bestimmung eines anderen zu einer von diesem begangenen vorsätzlichen… … Universal-Lexikon
Anstiftung zum Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Anstiftung — vorsätzliche Bestimmung eines anderen (des Haupttäters) zur Begehung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat (§ 26 StGB). Die Strafe bei A. wird dem Strafrahmen der Tat des Haupttäters entnommen … Lexikon der Economics
Anstiftung — Ạn|stif|tung … Die deutsche Rechtschreibung
Versuchte Anstiftung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage — Der Versuch der Anstiftung zur Falschaussage ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in § 159 StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten. § 159 StGB stellt eine Erweitung des § 30 StGB… … Deutsch Wikipedia
Anstiften — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Anstifter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern … Deutsch Wikipedia
Versuch der Beteiligung — ist die amtliche Überschrift des § 30 des deutschen Strafgesetzbuches. § 30 StGB stellt vor allem in Abs. 1 die versuchte Anstiftung zu in Abs. 2, 3. Alt die mittäterschaftliche Verabredung von konkret umrissenen, zu begehenden schweren … Deutsch Wikipedia