- in Vollmacht
- in V`oll|macht(Abk. i. V. od. I. V.; Klein- u. Großschreibung vgl. »i. V.«)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Vollmacht — Vollmacht, 1) im Allgemeinen so v.w. Mandat, s. Mandatum; 2) bes. die Urkunde, mittelst deren Jemand die Ermächtigung einen Andern (den Constituent) in seinen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten u. für denselben zu handeln ertheilt wird.… … Pierer's Universal-Lexikon
Vollmacht — Vollmacht, die einer Person (dem Bevollmächtigten) seitens einer andern gegebene Ermächtigung zur Vertretung der letztern (des Vollmachtgebers); auch die Urkunde, in der die V. erklärt wird, und durch die sich der Bevollmächtigte legitimiert.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vollmacht — Vollmacht, s. Mandat … Kleines Konversations-Lexikon
Vollmacht — Vollmacht, Mandat, für einen Andern zu handeln, namentlich in Rechtssachen; mit der Substitutionsclausel, wenn der Bevollmächtigte befugt sein soll, an seine Stelle einen andern zu setzen … Herders Conversations-Lexikon
Vollmacht — ↑Autorisation, ↑Carte blanche, ↑Epitrope, ↑Kreditiv, ↑Mandat, ↑Prokuration … Das große Fremdwörterbuch
Vollmacht — Sf std. (14. Jh.), spmhd. volmaht, mndd. vulmacht, mndl. volmacht(e) Stammwort. Lehnübersetzung von l. plēnipotentia gleicher Bedeutung. Ebenso nndl. volmacht, ne. full power(s), nfrz. plein(s) pouvoir(s), nschw. fullmakt, nnorw. fullmakt.… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Vollmacht — Vollmacht … Deutsch Wörterbuch
Vollmacht — Unter einer Vollmacht versteht man die durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften … Deutsch Wikipedia
Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen … Universal-Lexikon
Vollmacht (Völkerrecht) — Eine Vollmacht oder Bevollmächtigung im völkerrechtlichen Sinne ist im Bereich der internationalen Beziehungen eine in der Regel schriftlich erteilte Berechtigung einer als diplomatischer Vertreter oder Unterhändler handelnden natürlichen Person … Deutsch Wikipedia
Vollmacht — Vọll·macht die; , en; 1 die Vollmacht (für / zu etwas) eine Erlaubnis, die eine Person einer anderen gibt. Mit einer Vollmacht darf man Dinge tun, die sonst nur die betreffende Person selbst tun darf (wie z.B. über eine Summe Geld verfügen) ≈… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache