in Vollmacht

in Vollmacht
in V`oll|macht
(Abk. i. V. od. I. V.; Klein- u. Großschreibung vgl. »i. V.«)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Vollmacht — Vollmacht, 1) im Allgemeinen so v.w. Mandat, s. Mandatum; 2) bes. die Urkunde, mittelst deren Jemand die Ermächtigung einen Andern (den Constituent) in seinen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten u. für denselben zu handeln ertheilt wird.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vollmacht — Vollmacht, die einer Person (dem Bevollmächtigten) seitens einer andern gegebene Ermächtigung zur Vertretung der letztern (des Vollmachtgebers); auch die Urkunde, in der die V. erklärt wird, und durch die sich der Bevollmächtigte legitimiert.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollmacht — Vollmacht, s. Mandat …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vollmacht — Vollmacht, Mandat, für einen Andern zu handeln, namentlich in Rechtssachen; mit der Substitutionsclausel, wenn der Bevollmächtigte befugt sein soll, an seine Stelle einen andern zu setzen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Vollmacht — ↑Autorisation, ↑Carte blanche, ↑Epitrope, ↑Kreditiv, ↑Mandat, ↑Prokuration …   Das große Fremdwörterbuch

  • Vollmacht — Sf std. (14. Jh.), spmhd. volmaht, mndd. vulmacht, mndl. volmacht(e) Stammwort. Lehnübersetzung von l. plēnipotentia gleicher Bedeutung.    Ebenso nndl. volmacht, ne. full power(s), nfrz. plein(s) pouvoir(s), nschw. fullmakt, nnorw. fullmakt.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Vollmacht — Vollmacht …   Deutsch Wörterbuch

  • Vollmacht — Unter einer Vollmacht versteht man die durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften …   Deutsch Wikipedia

  • Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen …   Universal-Lexikon

  • Vollmacht (Völkerrecht) — Eine Vollmacht oder Bevollmächtigung im völkerrechtlichen Sinne ist im Bereich der internationalen Beziehungen eine in der Regel schriftlich erteilte Berechtigung einer als diplomatischer Vertreter oder Unterhändler handelnden natürlichen Person …   Deutsch Wikipedia

  • Vollmacht — Vọll·macht die; , en; 1 die Vollmacht (für / zu etwas) eine Erlaubnis, die eine Person einer anderen gibt. Mit einer Vollmacht darf man Dinge tun, die sonst nur die betreffende Person selbst tun darf (wie z.B. über eine Summe Geld verfügen) ≈… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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