- i. V.
- ∙ i. V.= in Vertretung; in Vollmacht◊◊◊Groß- oder Kleinschreibung:◊◊◊Die Abkürzung wird mit kleinem i geschrieben, wenn sie unmittelbar der Grußformel oder der Bezeichnung einer Behörde, Firma u. dgl. folgt:► Der Oberbürgermeisteri. V. Meyer◊◊◊Die Abkürzung wird mit großem I geschrieben, wenn sie nach einem abgeschlossenen Text allein vor einer Unterschrift steht:► Herr Direktor Müller wird Sie nach seiner Rückkehr sofort anrufen.I. V. Meyer
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.