i. V.

i. V.
∙ i. V.
= in Vertretung; in Vollmacht
◊◊◊
Groß- oder Kleinschreibung:
◊◊◊
Die Abkürzung wird mit kleinem i geschrieben, wenn sie unmittelbar der Grußformel oder der Bezeichnung einer Behörde, Firma u. dgl. folgt:
Der Oberbürgermeister
i. V. Meyer
◊◊◊
Die Abkürzung wird mit großem I geschrieben, wenn sie nach einem abgeschlossenen Text allein vor einer Unterschrift steht:
Herr Direktor Müller wird Sie nach seiner Rückkehr sofort anrufen.
I. V. Meyer

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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