Kirchenrecht

Kirchenrecht
K`ir|chen|recht

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Kirchenrecht — ist das von Religionsgemeinschaften selbst gesetzte interne Recht. Entgegen dem Wortlaut betrifft das Kirchenrecht keineswegs nur Kirchen, sondern alle Religions und Weltanschauungsgemeinschaften, daher spricht man erweiternd auch von… …   Deutsch Wikipedia

  • Kirchenrecht — (lat. Jus ecclesiasticum, zu unterscheiden von jus canonicum, vgl. Kanonisches Recht), Inbegriff der Rechtsnormen, die für die Rechtsverhältnisse der Kirche (s. d.) als solcher und für diejenigen des einzelnen als Mitglied dieser Gemeinschaft… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kirchenrecht — (Jus ecclesiasticum), der Inbegriff u. die wissenschaftliche Entwickelung der Normen, welche sich auf die äußere Ordnung die Kirche als eines gegliederten Organismus beziehen. I. Obschon die Küche als die Gemeinschaft, der Gläubigen zunähst nur… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kirchenrecht — (Jus ecclesiastĭcum), Inbegriff der die Rechtsverhältnisse der Kirche und der Menschen als deren Glieder bestimmenden Grundsätze; zu unterscheiden das kath. K., dessen Quellen die Tradition, die Bestimmungen der Kirchenväter, Konzilien und Päpste …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kirchenrecht — (jus ecclesiasticum). Vom rein weltlichen Standpunkte aus erscheint die Kirche wie jede andere Gesellschaft od. Corporation u. könnte so im Staats und Privatrecht nur eine untergeordnete Stellung erhalten. Ihre das innerste Wesen des Menschen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Kirchenrecht — Jus ecclesiasticum …   Das große Fremdwörterbuch

  • Kirchenrecht — Kịr|chen|recht 〈n. 11; unz.〉 Gesamtheit der Rechtsvorschriften über Verfassung u. Verwaltung der Kirche u. über die Beziehungen ihrer Mitglieder untereinander * * * Kịr|chen|recht, das: 1. Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das kirchliche… …   Universal-Lexikon

  • Kirchenrecht, das — Das Kirchenrêcht, des es, plur. die e. 1) Die Gerechtsamen, Vorrechte, Befugnisse und Freyheiten einer Kirche und der dazu gehörigen Personen und Sachen. 2) Der Inbegriff der in kirchlichen Sachen von der kirchlichen Obrigkeit gegebenen Gesetze,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kirchenrecht —    heißt das Recht, das in der Kirche gilt u. ihr Leben als Gemeinschaft besonderer Art ordnet. In allen Kirchen (getrennten Konfessionen) gibt es Rechtsordnungen, die sich nach Begründung (aus dem ”Wesen “ der Kirche) u. konkreter Gestaltung… …   Neues Theologisches Wörterbuch

  • Kirchenrecht — Kịr|chen|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht — Die Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht (abgekürzt ZevKR) ist eine 1951 von Rudolf Smend gegründete juristische Fachzeitschrift, in der Beiträge zum evangelischen Kirchenrecht und zum Staatskirchenrecht sowie Berichte zur Rechtsprechung… …   Deutsch Wikipedia

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