- Klingelgangster
- Kl`in|gel|gangs|ter(ugs. für Verbrecher, der an der Wohnungstür klingelt, den Öffnenden überfällt u. in die Wohnung eindringt)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Klingelgangster — Klịn|gel|gangs|ter, der: jmd., der an einer Wohnungstür klingelt, den Öffnenden überfällt u. in die Wohnung eindringt, um sie auszurauben. * * * Klịn|gel|gangs|ter, der: jmd., der an einer Wohnungstür klingelt, den Öffnenden überfällt u. in die … Universal-Lexikon
Klingelgangster — Klịn|gel|gangs|ter (umgangssprachlich für Verbrecher, der an der Wohnungstür klingelt, den Öffnenden überfällt und in die Wohnung eindringt) … Die deutsche Rechtschreibung
Klingelgangsterin — Klịn|gel|gangs|te|rin, die: w. Form zu ↑ Klingelgangster … Universal-Lexikon