Kommandogewalt

Kommandogewalt
Kom|m`an|do|ge|walt,
die; -

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Kommandogewalt — is a German phrase meaning right of command . Traditionally it is used to refer to the broad category prerogatives to command the armed forces and control their peacetime strength and disposition wielded by the German Kaiser from 1871 1918. This… …   Wikipedia

  • Kommandogewalt — Kommandogewalt,die:⇨Befehlsgewalt(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Kommandogewalt — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Kommandogewalt — Kom|mạn|do|ge|walt, die (Militär): Befehlsgewalt. * * * Kom|mạn|do|ge|walt, die <o. Pl.>: Befehlsgewalt: Im Übrigen bot die sog. K. des Kaisers, die die Armee dem Einfluss des Reichstags entzog, ... eine letzte Garantie gegen… …   Universal-Lexikon

  • Kommandogewalt — Kom|mạn|do|ge|walt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Befehls- und Kommandogewalt — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Befehlsgewalt wird die Formalbefugnis zur Erteilung von Befehlen als oberster militärischer Vorgesetzter bezeichnet,… …   Deutsch Wikipedia

  • Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Befehls- und Kommandogewalt — Befehls und Kommạndogewalt,   in Deutschland die höchste militärische Weisungsbefugnis einschließlich der Truppenführung und des Personalwesens. Der Inhaber der B. und K., im Frieden der Bundesverteidigungsminister, im Verteidigungsfall der… …   Universal-Lexikon

  • Befehlsgewalt — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • IBuK — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Art. 115b GG — Artikel 115b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt für den Verteidigungsfall die Vereinigung der Funktion des Regierungschefs mit derjenigen des Inhabers der Befehls und Kommandogewalt. Wortlaut Mit der Verkündung des… …   Deutsch Wikipedia

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