- Konvaleszenz
- Kon|va|les|z`enz,die; -, -en Plur. selten (Rechtsw. nachträgliches Gültigwerden von Rechtsgeschäften; Med. svw. Rekonvaleszenz)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Konvaleszénz — (lat.), das spätere Gültigwerden ungültiger Rechtsgeschäfte; in der Medizin soviel wie Rekonvaleszenz. Konvaleszieren, genesen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Konvaleszénz — (lat.), das spätere Gültigwerden von Rechtsgeschäften durch Wegfall von Hindernissen … Kleines Konversations-Lexikon
Konvaleszenz — Rekonvaleszenz (lat. reconvalescere „wieder kräftig werden, wieder stark werden“), auch Konvaleszenz [1], ist ein Fachbegriff der Medizin und der Rechtswissenschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Medizin 1.1 Ziele der Rekonvaleszenz 2 Recht 3… … Deutsch Wikipedia
Konvaleszenz — Kon|va|les|zẹnz 〈[ va ] f. 20; unz.〉 1. 〈Med.〉 Genesung, Rekonvaleszenz 2. Gültigwerden eines (bisher infolge eines Hindernisses noch nicht gültigen) Rechtsgeschäftes [<lat. convalescentia „Genesung“; zu valere „stark sein, gesund sein“] * *… … Universal-Lexikon
Konvaleszenz — Kon|va|les|zẹnz 〈 [ va ] f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 1. 〈Med.〉 Genesung 2. Gültigwerden eines (bisher infolge eines Hindernisses noch nicht gültigen) Rechtsgeschäftes [Etym.: <lat. convalescentia »Genesung«; zu valere »stark sein, gesund sein«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Konvaleszenz — Kon|va|les|zenz die; , en <zu ↑...enz>: 1. Genesung (Med.). 2. das Rechtswirksamwerden eines [schwebend] unwirksamen Rechtsgeschäftes (durch Wegfall eines Hindernisses od. nachträgliche Genehmigung eines [Erziehungs]berechtigten; Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch
Konvaleszenz — Kon|va|les|zẹnz, die; , en Plural selten (Rechtswissenschaft nachträgliches Gültigwerden von Rechtsgeschäften; Medizin so viel wie Rekonvaleszenz) … Die deutsche Rechtschreibung
Rekonvaleszent — Rekonvaleszenz (lat. reconvalescere „wieder kräftig werden, wieder stark werden“), auch Konvaleszenz [1], ist ein Fachbegriff der Medizin und der Rechtswissenschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Medizin 1.1 Ziele der Rekonvaleszenz 2 Recht 3… … Deutsch Wikipedia
Heilung (Rechtshandlung) — Unter Heilung oder Konvaleszenz versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Formmangels, z. B. durch Formmangel schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts.[1] Die Nichtbeachtung der für ein Rechtsgeschäft vorgeschriebenen Form… … Deutsch Wikipedia
Rekonvaleszenz — (lateinisch reconvalescere ‚wieder kräftig werden, wieder stark werden‘, zu valere ‚gedeihen, heil sein‘, valescere‚ heilen‘), auch Konvaleszenz[1] bedeutet Genesung, nicht zu verwechseln mit Remission (Zurückgehen, Nachlassen) oder… … Deutsch Wikipedia
Vertreter ohne Vertretungsmacht — Falsus procurator (lat. wörtlich: „falscher Vertreter“) ist der juristische Fachbegriff für einen Vertreter ohne Vertretungsmacht (österr. Scheinvertreter). Der Begriff stammt aus dem römischen Recht. Die weibliche form ist falsa procuratrix. Wer … Deutsch Wikipedia