- Leihschein
- Leih|schein
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Leihschein — Leih|schein 〈m. 1〉 1. = Pfandschein 2. Quittung für die Leihbibliothek über ein ausgeliehenes Buch * * * Leih|schein, der: 1. Quittung für ein einem Leihhaus überlassenes Pfand. 2. beim Entleihen eines Buches aus einer Bibliothek auszufüllendes… … Universal-Lexikon
Leihschein — Leih|schein … Die deutsche Rechtschreibung
Ausleihe — Als Ausleihe wird in Bibliotheken das Verleihen von Bibliotheksbeständen bezeichnet. Die Ausleihe (auch Leihstelle) ist auch der Bereich einer Bibliothek, an dem es möglich ist, sich Medien auszuleihen. Dabei werden die Medien im Rahmen der… … Deutsch Wikipedia
Ausleihverbuchung — Als Ausleihe wird in Bibliotheken das Verleihen von Bibliotheksbeständen bezeichnet. Die Ausleihe (auch Leihstelle) ist auch der Bereich einer Bibliothek, an dem es möglich ist, sich Medien auszuleihen. Dabei werden die Medien im Rahmen der… … Deutsch Wikipedia
Leihstelle — Als Ausleihe wird in Bibliotheken das Verleihen von Bibliotheksbeständen bezeichnet. Die Ausleihe (auch Leihstelle) ist auch der Bereich einer Bibliothek, an dem es möglich ist, sich Medien auszuleihen. Dabei werden die Medien im Rahmen der… … Deutsch Wikipedia
Zimmerische Chronik — Handschrift B, aufgeschlagen Als Zimmerische Chronik (auch Chronik der Grafen von Zimmern, seltener Zimmernsche Chronik oder Zimmersche Chronik) bezeichnet man ein deutsches Geschichtswerk aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, die Familienchronik… … Deutsch Wikipedia
Universität — Alma Mater; Uni (umgangssprachlich); Akademie; Hochschule * * * Uni|ver|si|tät [univɛrzi tɛ:t], die; , en: in mehrere Fakultäten gegliederte Institution für wissenschaftliche Ausbildung und Forschung: eine Universität besuchen; an einer… … Universal-Lexikon
Leihhaus — Pfandhaus * * * Leih|haus 〈n. 12u〉 städtische od. staatliche Unternehmen, in dem man gegen Pfand Geld leihen kann; Sy Leihamt, Pfandhaus, Pfandleihe (II) ● etwas aufs Leihhaus tragen etwas als Pfand für eine Geldsumme zum L. bringen * * *… … Universal-Lexikon
Pfandschein — Pfạnd|schein 〈m. 1〉 Quittung für ein Pfand; Sy Leihschein (1) * * * Pfạnd|schein, der: Bescheinigung über ein hinterlegtes ↑ Pfand (1 a). * * * Pfạnd|schein, der: Bescheinigung über ein hinterlegtes ↑Pfand (1 a) … Universal-Lexikon