Mahnverfahren

Mahnverfahren
Mahn|ver|fah|ren
(Rechtsw.)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Mahnverfahren — heißt nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 688–703) das auf solche Fälle berechnete Verfahren, in denen ein eigentlicher Streit unter den Parteien nicht besteht, der Gläubiger vielmehr das Gericht nur deshalb anrufen muß, weil der Schuldner… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mahnverfahren — Mahnverfahren, nach der Deutschen Zivilprozeßordn. (§§ 688 703) das Verfahren, die Zahlung einer bestimmten Summe oder die Leistung einer bestimmten Quantität anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere vor Gericht (Amtsgericht) zu erwirken,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Mahnverfahren — Inhaltsverzeichnis 1 Mahnverfahren in Deutschland 1.1 Zuständigkeit 1.2 Ablauf 1.2.1 Schriftlicher Antrag …   Deutsch Wikipedia

  • Mahnverfahren — Mahn|ver|fah|ren 〈n. 14〉 Verfahren, bei dem der Schuldner einen Zahlungsbefehl erhält, ohne dass es zur gerichtl. Verhandlung kommen muss * * * Mahn|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): vereinfachtes gerichtliches Verfahren, bei dem einem Schuldner ein …   Universal-Lexikon

  • Mahnverfahren: Voraussetzungen und Ablauf —   Wer gegen einen Dritten eine Forderung durchsetzen möchte, kann anstatt Klage zu erheben seine Forderung im Weg des Mahnverfahrens beitreiben. Das Verfahren ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Als vereinfachtes Verfahren dient es der… …   Universal-Lexikon

  • Mahnverfahren — I. Begriff:Zivilrechtliches Verfahren mit dem Ziel, dem Antragsteller auf schnellerem und billigerem Wege als im gewöhnlichen Zivilprozess einen ⇡ Vollstreckungstitel zu verschaffen, ohne die Rechtsstellung des Antragsgegners zu beeinträchtigen… …   Lexikon der Economics

  • Mahnverfahren — Mahn|ver|fah|ren (Rechtswissenschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gerichtliches Mahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Obligatorisches Mahnverfahren — Ein obligatorisches Mahnverfahren ist ein Rechtsinstitut des österreichischen Zivilprozessrechts. Generell ist das Mahnverfahren ein vereinfachtes Verfahren, in dem ein Anspruch auf Zahlung einer Geldforderung geltend gemacht werden kann.… …   Deutsch Wikipedia

  • Mahnbescheid — ⇡ Mahnverfahren …   Lexikon der Economics

  • Mahnbescheid — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

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