K 33

K 33
VIII.Doppelpunkt
Zu weiteren Informationen:
Groß- und Kleinschreibung (↑K 93)
Der Doppelpunkt steht vor angekündigten wörtlich wiedergegebenen Äußerungen, Gedanken oder Textstellen <§ 81 (1)>.
Friedrich der Große sagte: „Ich bin der erste Diener meines Staates.“
Eva dachte: „Nur das nicht!“
Im Vertrag heißt es: „Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.“

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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