Massegläubiger

Massegläubiger
M`as|se|gläu|bi|ger
(Wirtsch.)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Massegläubiger — sind solche Gläubiger des Insolvenzschuldners, die während eines laufenden Insolvenzverfahrens bevorzugt vor den Insolvenzgläubigern aus der Insolvenzmasse, d.h. vorweg und außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens, zu befriedigen (§ 53… …   Deutsch Wikipedia

  • Massegläubiger — Massegläubiger, s. Konkurs, S. 403 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Massegläubiger — Massegläubiger, die Gläubiger der Gemeinschaftsverbindlichkeiten (Massekosten, Masseschulden), die nach der Konkurseröffnung durch die Tätigkeit des Gerichts und des Verwalters sowie aus andern Umständen entstanden sind. Ihr Schuldner ist die… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Massegläubiger — Mạs|se|gläu|bi|ger 〈m. 3〉 Gläubiger, der bei einem Konkursverfahren aus der Vermögensmasse noch vor den Konkursgläubigern zu befriedigen ist …   Universal-Lexikon

  • Massegläubiger — I. Begriff:Gläubiger, die volle Befriedigung aus der ⇡ Insolvenzmasse vor allen ⇡ Insolvenzgläubigern beanspruchen können (§§ 53–55 InsO). II. Ansprüche:Ausschließlich durch oder während des Verfahrens entstehend. 1. Massekosten: a) Gerichtliche… …   Lexikon der Economics

  • Massegläubiger — Mạs|se|gläu|bi|ger (Wirtschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Massekosten — ⇡ Massegläubiger …   Lexikon der Economics

  • Masseschulden — ⇡ Massegläubiger …   Lexikon der Economics

  • Masseverbindlichkeiten — ⇡ Massegläubiger …   Lexikon der Economics

  • Massedarlehen — sind die im Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter bei „Massegläubigern“ (Kreditinstitute, staatliche Förderinstitute, Lieferanten oder Kunden) aufgenommenen Kredite zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs durch Sicherstellung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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