- mündig sprechen, mündigsprechen
- ♥Ď♥m`ün|dig spre|chen, m`ün|dig|spre|chen(für mündig erklären)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
mündig — volljährig; ausgewachsen; erwachsen; reif; eigenverantwortlich * * * mün|dig [ mʏndɪç] <Adj.>: a) alt genug für bestimmte rechtliche Handlungen: mit 18 Jahren wird man mündig. Syn.: 2↑ erwachsen, ↑ … Universal-Lexikon