nutznießen

nutznießen
n`utz|nie|ßen
(geh. für von etwas Nutzen haben); du nutznießt; genutznießt

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • nutznießen — nụtz|nie|ßen 〈V. intr.; hat genutznießt; meist im Inf. u. Part. Präs.〉 ich nutznieße von etwas habe Nutzen von etwas ● darf ich davon mit nutznießen? [→ genießen] * * * nụtz|nie|ßen <sw. V.; hat; fast nur im Inf. od. 1. Part. gebr.> (geh.) …   Universal-Lexikon

  • nutznießen — nụtz|nie|ßen (gehoben für von etwas Nutzen haben); du nutznießt; genutznießt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Nutznießung — Nụtz|nie|ßung 〈f. 20; unz.〉 auf familienrechtl. Verhältnissen beruhendes Recht zur Nutzung fremden Vermögens * * * Nụtz|nie|ßung, die; , en: 1. (geh.) das Nutznießen. 2. <o. Pl.> (Rechtsspr.) Nießbrauch. * * * Nutznießung,   besonders im… …   Universal-Lexikon

  • Kettenbrief — Kẹt|ten|brief 〈m. 1〉 Brief, der jeweils vom Empfänger mehrmals abgeschrieben u. an andere weitergesandt werden soll, zuweilen mit Zahlung einer geringen Summe verbunden, von der dann angebl. alle nutznießen sollen * * * Kẹt|ten|brief, der:… …   Universal-Lexikon

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