- Nutznießung
- N`utz|nie|ßung(auch Rechtsspr. Nießbrauch)
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Nutznießung — Nutznießung, s. Nießbrauch … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nutznießung — Nutznießung, s.v.w. Nießbrauch … Kleines Konversations-Lexikon
Nutznießung — Nutznießung, s. Nießbrauch … Herders Conversations-Lexikon
Nutznießung — Der Nießbrauch (eine Lehnübersetzung des lat. usus fructus, „Gebrauch (und) Fruchtgenuss“) ist im deutschen Sachenrecht (§ 1030 § 1089 BGB) das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen ( … Deutsch Wikipedia
Nutznießung — Nụtz|nie|ßung 〈f. 20; unz.〉 auf familienrechtl. Verhältnissen beruhendes Recht zur Nutzung fremden Vermögens * * * Nụtz|nie|ßung, die; , en: 1. (geh.) das Nutznießen. 2. <o. Pl.> (Rechtsspr.) Nießbrauch. * * * Nutznießung, besonders im… … Universal-Lexikon
Nutznießung, die — Die Nutznießung, plur. inus in den Rechten, der Genuß des Nutzens, d.i. des Ertrages einer Sache, mit Ausschließung des Eigenthumes, der Gebrauch einer fremden Sache zu seinem Nutzen, und das Recht dieses Gebrauches, S. Nießbrauch und das… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Nutznießung — Nụtz|nie|ßung (auch Rechtssprache Nießbrauch) … Die deutsche Rechtschreibung
Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nutzverwaltung — Die Nutzverwaltung (teilweise auch Verwaltungsgemeinschaft genannt) war bis 1953 der gesetzliche Güterstand des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Juristisch wird sie als ehemännliche Verwaltung und Nutznießung am eingebrachten Gut der Frau… … Deutsch Wikipedia
Väterliche Gewalt — (Patria potestas), der Inbegriff der Rechte, welche einem selbständigen männlichen Ascendenten über seine agnatischen Descendenten u. diejenigen, die denselben vermöge besondern Rechtsgeschäfts gleichgestellt worden sind, zustehen. Die V. G. war… … Pierer's Universal-Lexikon
Genosse — Sozius (fachsprachlich); Kollege; Kamerad * * * Ge|nos|se [gə nɔsə], der; n, n: 1. Anhänger der gleichen linksgerichteten politischen Weltanschauung; besonders als Anrede zwischen Mitgliedern einer solchen Partei: alte kampferprobte Genossen [der … Universal-Lexikon