- pfändbar
- pf`änd|bar
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
pfändbar — pfạ̈nd|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass es gepfändet werden darf * * * pfạ̈nd|bar <Adj.>: (als nicht unbedingt lebensnotwendiges Gut) zur Pfändung geeignet: der e Teil des Gehalts. * * * pfạ̈nd|bar <Adj.>: (als nicht unbedingt… … Universal-Lexikon
pfändbar — pfạ̈nd|bar … Die deutsche Rechtschreibung
Anschlusspfändung — Unter Pfändung, in Österreich auch Exekution, versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. Eine… … Deutsch Wikipedia
Kontopfändung — ist im deutschen Recht die Beschlagnahme eines Bankkontos des Schuldners (Kontoinhabers) im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO (meistens in Verbindung mit einem… … Deutsch Wikipedia
Pfändung — Unter Pfändung, in Österreich auch Exekution, versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. Eine… … Deutsch Wikipedia
Pfändungsfreigrenze — Unter Pfändung, in Österreich auch Exekution, versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. Eine… … Deutsch Wikipedia
Pfändungsgrenze — Unter Pfändung, in Österreich auch Exekution, versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Diese geschieht auf Antrag seines Gläubigers, wenn ein Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. Eine… … Deutsch Wikipedia
unpfändbar — ụn|pfänd|bar 〈a. [ ′ ] Adj.〉 nicht pfändbar * * * ụn|pfänd|bar [auch: … p̮fɛnt… ] <Adj.> (Rechtsspr.): nicht pfändbar: e Gegenstände. * * * ụn|pfänd|bar [auch: ] <Adj.> (Rechtsspr.): nicht pfändbar: e Gegenstände; der e Teil des… … Universal-Lexikon
Pfändung — bei der ⇡ Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung die staatliche Beschlagnahme eines Gegenstandes oder einer Forderung zum Zwecke der ⇡ Verwertung. I. P. von Sachen:1. P. wird dadurch bewirkt, dass der ⇡ Gerichtsvollzieher die Sache in ⇡… … Lexikon der Economics
Arrestatorium — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… … Deutsch Wikipedia
Forderungspfändung — Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PfÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilprozessrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden… … Deutsch Wikipedia