- pfänden
- pf`än|den
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Pfänden — Pfänden, verb. reg. act. 1) Durch Abnehmung eines Pfandes zur Leistung einer Schuldigkeit zwingen. So pfändet der Gläubiger seinen Schuldner, wenn er zur Sicherheit seiner Forderung demselben eine Sache abnimmt oder vorenthält. Sie machen die… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
pfänden — V. (Aufbaustufe) etw. als Pfand beschlagnahmen Beispiel: Das Grundstück wurde von der Bank gepfändet. Kollokation: jmdm. das Konto pfänden … Extremes Deutsch
pfänden — pfän|den [ pf̮ɛndn̩], pfändete, gepfändet <tr.; hat: a) als Pfand (1) für eine Geldforderung gerichtlich beschlagnahmen: die Möbel pfänden. b) jmds. Eigentum als Pfand (1) gerichtlich beschlagnahmen: einen nicht zahlungsfähigen Kunden pfänden … Universal-Lexikon
pfänden — pfạ̈n·den; pfändete, hat gepfändet; [Vt] 1 etwas pfänden jemandem etwas wegnehmen, um damit dessen Schulden zu bezahlen <das Gericht, der Gerichtsvollzieher pfändet jemandes Möbel, einen Teil von jemandes Einkommen> 2 jemanden pfänden… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Pfänden — 1. Es muss sich keiner selber pfanden. – Petri, II, 290. »Oder ein Pfand nehmen von des Schuldigers gut.« 2. Jeder mag pfänden auf seinem Gute. – Graf, 116, 296. Sagt, dass das Pfändungsrecht jedem zustehe, der einen rechtlichen Anspruch auf… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
pfänden — beschlagnahmen, einziehen, requirieren; (bes. Rechtsspr.): konfiszieren; (Rechtsspr. veraltet): exequieren; (österr. Amtsspr., sonst veraltet): exekutieren. * * * pfänden:exekutieren(österr);auch⇨beschlagnahmen… … Das Wörterbuch der Synonyme
pfänden — Pfand: Die Herkunft des nur dt. und niederl. Wortes (mhd., ahd. pfant, mnd. pant, niederl. pand) ist unklar. Die nord. Sippe von schwed. pant »Pfand« stammt aus dem Mnd. – Vielleicht ist »Pfand« aus einem mlat. *pantum entlehnt, das auf lat.… … Das Herkunftswörterbuch
pfänden — pfạ̈n|den … Die deutsche Rechtschreibung
Pfändung — Exekution (österr.); Beschlagnahme; Requisition * * * Pfạ̈n|dung 〈f. 20〉 das Pfänden * * * Pfạ̈n|dung, die; , en: das Pfänden. * * * Pfändung, im Zivilprozess eine hoheitliche Rechtshandlung, durch die zur Sicherun … Universal-Lexikon
exekutieren — vollstrecken; vollziehen; hinrichten * * * ex|e|ku|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. vollziehen, ausführen, vollstrecken (Urteil) 2. hinrichten (Person) 3. 〈österr. a.〉 einziehen, pfänden [<Exekution u. frz. exécuter „ausführen, vollziehen … Universal-Lexikon
beschlagnahmen — 1. einziehen, pfänden, sichern, sicherstellen, wegnehmen; (ugs.): kassieren; (bes. Militär): requirieren; (Rechtsspr.): sequestrieren; (bes. Rechtsspr.): konfiszieren. 2. für sich beanspruchen, in Beschlag nehmen, mit Beschlag belegen; (geh.):… … Das Wörterbuch der Synonyme