- portopflichtig
- p`or|to|pflich|tig
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
portopflichtig — pọr|to|pflich|tig <Adj.>: (von Postsendungen) die Zahlung eines Portos erfordernd. * * * pọr|to|pflich|tig <Adj.>: (von Postsendungen) gebührenpflichtig … Universal-Lexikon
portopflichtig — pọr|to|pflich|tig … Die deutsche Rechtschreibung
Hannover (Postgeschichte und Briefmarken) — Die erste Briefmarke Hannovers, 1850/1851 Die Postgeschichte von Hannover erstreckt sich von der Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum 1692 bis zum Übergang in die preußische Postverwaltung 1867 nach der Annexion des Königreichs Hannover durch… … Deutsch Wikipedia
Postgeschichte und Briefmarken Hannovers — Die erste Briefmarke Hannovers, 1850/1851 Die Postgeschichte von Hannover erstreckt sich von der Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum 1692 bis zum Übergang in die preußische Postverwaltung 1867 nach der Annexion des Königreichs Hannover durch… … Deutsch Wikipedia
Porto — * Diese Sätze werden auch für die in Postorten zu bestellen den Eilbriefsendungen und Eilpakete nach Österreich Ungarn erhoben; im Landbestellbezirk wird unter Umständen eine Ergänzungsgebühr vom Empfänger erhoben. Nach dem übrigen Ausland,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Postporto — Postporto, Porto, die Gebühr für Beförderung von Postsendungen. Im allgemeinen ist jede Postsendung portopflichtig, gegen Bargeld oder in Postwertzeichen; sie kann aber, außer bei Frankozwang, frankiert oder unfrankiert eingeliefert werden. (S.… … Kleines Konversations-Lexikon