portopflichtig

portopflichtig
p`or|to|pflich|tig

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • portopflichtig — pọr|to|pflich|tig <Adj.>: (von Postsendungen) die Zahlung eines Portos erfordernd. * * * pọr|to|pflich|tig <Adj.>: (von Postsendungen) gebührenpflichtig …   Universal-Lexikon

  • portopflichtig — pọr|to|pflich|tig …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Hannover (Postgeschichte und Briefmarken) — Die erste Briefmarke Hannovers, 1850/1851 Die Postgeschichte von Hannover erstreckt sich von der Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum 1692 bis zum Übergang in die preußische Postverwaltung 1867 nach der Annexion des Königreichs Hannover durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Postgeschichte und Briefmarken Hannovers — Die erste Briefmarke Hannovers, 1850/1851 Die Postgeschichte von Hannover erstreckt sich von der Erhebung Hannovers zum Kurfürstentum 1692 bis zum Übergang in die preußische Postverwaltung 1867 nach der Annexion des Königreichs Hannover durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Porto — * Diese Sätze werden auch für die in Postorten zu bestellen den Eilbriefsendungen und Eilpakete nach Österreich Ungarn erhoben; im Landbestellbezirk wird unter Umständen eine Ergänzungsgebühr vom Empfänger erhoben. Nach dem übrigen Ausland,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Postporto — Postporto, Porto, die Gebühr für Beförderung von Postsendungen. Im allgemeinen ist jede Postsendung portopflichtig, gegen Bargeld oder in Postwertzeichen; sie kann aber, außer bei Frankozwang, frankiert oder unfrankiert eingeliefert werden. (S.… …   Kleines Konversations-Lexikon

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