- ausrufen
- aus|ru|fen
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Ausrufen — Ausrufen, verb. irreg. (S. Rufen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Laut rufen, eine lebhafte Gemüthsbewegung durch die Stimme ausdrucken. Wie sehr, rief er aus, schmerzet diese Wunde! 2)… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
ausrufen — V. (Mittelstufe) etw. spontan laut äußern, rufen Beispiel: Ich habe es geschafft! rief er fröhlich aus. ausrufen V. (Aufbaustufe) etw. öffentlich bekannt geben Synonyme: verkünden (geh.), proklamieren (geh.) Beispiele: Er wurde zum König… … Extremes Deutsch
ausrufen — ↑exklamieren, ↑proklamieren … Das große Fremdwörterbuch
ausrufen — [Network (Rating 5600 9600)] Auch: • erklären • verkünden • verzollen … Deutsch Wörterbuch
ausrufen — aus·ru·fen (hat) [Vt] 1 etwas ausrufen plötzlich und kurz etwas rufen: ,,Toll! , rief sie aus, als sie von dem Vorschlag hörte 2 etwas ausrufen etwas öffentlich verkünden und damit in Kraft setzen ≈ proklamieren <den Notstand, einen Streik,… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
ausrufen — ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden; avisiere … Universal-Lexikon
ausrufen — 1. aufschreien, äußern, aussprechen, herausschreien, rufen, schreien; (bildungsspr. veraltet): exklamieren. 2. a) angeben, ankündigen, ansagen, ausschreien, bekannt geben/machen, informieren, kundtun, melden, mitteilen, verlautbaren [lassen],… … Das Wörterbuch der Synonyme
Ausrufen des Friedensgebots — Ausrufen des Friedensgebots, Befehl des Richters durch den Frohn bei einer Hinrichtung den Nachrichter nicht in seinem Amte zu hindern, s.u. Hochnothpeinliches Halsgericht … Pierer's Universal-Lexikon
Ausrufen der Stationsnamen — Ausrufen der Stationsnamen. In England und Amerika ist das A. bei Ankunft der Züge nicht üblich, in Deutschland, Österreich und anderen Ländern aber vorgeschrieben. Für die deutschen Bahnen bestimmt § 24 der EBO.: »Bei Ankunft auf einer Station… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
ausrufen — aus|ru|fen … Die deutsche Rechtschreibung
proklamieren — ausrufen; ankündigen; verkünden; vermelden; aus dem Hut zaubern (umgangssprachlich); bekanntmachen; kundgeben; äußern; öffentlich bekannt geben; ankünden … Universal-Lexikon