Rechtsträger

Rechtsträger
R`echts|trä|ger
(Rechtsw.)

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.

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  • Rechtsträger — allgemein der Inhaber von Rechten. In den neuen Bundesländern bezeichnet R. auch die Stelle, die früher berechtigt war, über Volkseigentum zu verfügen. Die Bezeichnung „Rechtsträger“ hat im Zusammenhang mit der Regelung offener Vermögensfragen (⇡ …   Lexikon der Economics

  • Rechtsträger — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsträger — Rẹchts|trä|ger, der (Rechtsspr.): rechtsfähiger ↑ Träger (4 a, c). * * * Rẹchts|trä|ger, der (Rechtsspr.): vgl. ↑Rechtsperson …   Universal-Lexikon

  • Rechtsträger — Rẹchts|trä|ger (Rechtswissenschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Umwandlungsrecht — Der Rechtsbegriff der Umwandlung beschreibt die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen. Umwandlungen sind häufig Folge von Unternehmenszusammenschlüssen oder veräußerungen, Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen… …   Deutsch Wikipedia

  • Verschmelzung — Fusion. I. Begriff:Übertragung des gesamten Vermögens eines Rechtsträgers auf einen anderen schon bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung. Dem Anteilseigner des übertragenden …   Lexikon der Economics

  • Fusion — Merger (fachsprachlich); Zusammenlegung; Unternehmenszusammenschluss; Verschmelzung; Vereinigung; Zusammenschluss * * * Fu|si|on [fu zi̯o:n], die; , en: Verschmelzung [zweier oder mehrerer Unternehmen, Organisationen]: die Fusion zweier Verlage,… …   Universal-Lexikon

  • Spaltung von Kapitalgesellschaften — I. Gesellschaftsrecht:1. Grundsätzliches: Auflösung einer Kapitalgesellschaft ohne Abwicklung durch Übertragung ihres Vermögen auf zwei oder mehrere Nachfolgekapitalgesellschaften (Sonderrechtsnachfolge). Zweck der Spaltung sind u.a. Trennung… …   Lexikon der Economics

  • Spaltung — Trennung; Teilung; Aufspaltung; Aufsplittung * * * Spạl|tung 〈f. 20〉 1. das Spalten, Teilung, Trennung 2. 〈fig.〉 Entzweiung ● Spaltung der Atome * * * Spạl|tung: in der Chemie viel benutztes Syn. für die – im Ggs. zum spontanen ↑ Zerfall –… …   Universal-Lexikon

  • Spaltung (Recht) — Inhaltsverzeichnis 1 Handelsrechtlich 1.1 Aufspaltung 1.2 Abspaltung 1.3 Ausgliederung 2 Steuerrech …   Deutsch Wikipedia

  • Umwandlung — I. Handelsrecht:1. Begriff: U. ist die Veränderung der Rechtsform eines Unternehmens ohne Liquidation im Wege der ⇡ Gesamtrechtsnachfolge. Mögliche Gründe: Änderungen der Steuergesetze, Einführung von Publizitäts und Prüfungspflichten,… …   Lexikon der Economics

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