- Rechtsunterzeichnete
- R`echts|un|ter|zeich|ne|tevgl. Unterzeichnete
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Rechtsunterzeichnete — Rẹchts|un|ter|zeich|ne|te <vgl. ↑ Unterzeichnete: weibliche Person, die rechts unterzeichnet hat. * * * Rẹchts|un|ter|zeich|ne|te, der u. die: jmd., der rechts unterzeichnet hat … Universal-Lexikon
Rechtsunterzeichnete — D✓Rẹchts|un|ter|zeich|ne|te, rẹchts Un|ter|zeich|ne|te vgl. Unterzeichnete … Die deutsche Rechtschreibung
Unterzeichnete — Un|ter|zeich|ne|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der ein Schriftstück unterzeichnet hat ● 〈förmlich; mit Bezug auf die Unterschrift〉 der links, rechts Unterzeichnete, 〈od.〉 der Links , Rechtsunterzeichnete; der Unterzeichnete erlaubt sich ... * * *… … Universal-Lexikon
Unterzeichneter — Un|ter|zeich|ne|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der ein Schriftstück unterzeichnet hat ● 〈förmlich; mit Bezug auf die Unterschrift〉 der links, rechts Unterzeichnete, 〈od.〉 der Links , Rechtsunterzeichnete; der Unterzeichnete erlaubt sich ... * * *… … Universal-Lexikon