- Repräsentationsgelder
- Re|prä|sen|ta|ti|ons|gel|derPlur.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung. 2013.
Repräsentationsgelder — Re|prä|sen|ta|ti|ons|gel|der <Pl.>: vgl. ↑Repräsentationsaufwendung … Universal-Lexikon
Repräsentationsgelder — Re|prä|sen|ta|ti|ons|gel|der Plural … Die deutsche Rechtschreibung
Staatsdiener — Staatsdiener, 1) im weiteren Sinne alle diejenigen Personen, welche vermöge einer besonderen vom Inhaber der Staatsgewalt unmittelbar od. mittelbar ausgehenden Verpflichtung dem Staate od. für die Zwecke desselben Dienste leisten. In diesem Sinne … Pierer's Universal-Lexikon
Besoldung — (Diensteinkommen, Gehalt), die Bezahlung, die ein Beamter des Staates, der Kirche, der Gemeinde oder einer sonstigen öffentlichen Körperschaft für die berufsmäßige Besorgung der ihm übertragenen Obliegenheiten erhält. Die B. besteht heute… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Repräsentation — (lat.), Stellvertretung; auch der Aufwand, der mit einer gewissen Stellung verbunden ist; daher Repräsentationskosten, der Aufwand, den hohe Beamte, wie Minister, Gesandte, Generale, Oberbürgermeister etc., im Interesse ihrer Stellung machen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Repräsentation — Re·prä·sen·ta·ti·on [ tsi̯oːn] die; , en; geschr; 1 die Vertretung eines Staates, einer Institution o.Ä.: die Repräsentation einer Partei durch ihren Vorsitzenden 2 nur Sg; das, womit sich der Staat öffentlich repräsentiert (5), und die damit… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache